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Community-Antworten (2)
18.04.2008 um 23:16 Uhr
Wenn durch den Rechtsstreit das Beschäftigungsverhältnis bis zum Urteil nicht beendet ist, ist er normaler Arbeitnehmer.
mfg
19.04.2008 um 01:47 Uhr
...und wenn ich der MA wäre der von der Wahl erst erfährt, wenn sie gelaufen ist wäre dein persönlicher Betriebsfrieden auch nicht mehr gewahrt ! Im Ernst: ALLE Kolleg/Innen müssen informiert werden, auch die, die -egal aus welchen Gründen- nicht am Arbeitsplatz sind.
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