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Informationspflicht zur BR-Wahl - wenn gekündigter MA sich noch im Rechtsstreit mit der Firma über die Wirksamkeit der Kündigung befindet?

N
Nathan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir möchten in unserem Untenehmen einen BR neu gründen. Folgendes Problem: Ein vor ca 2 Jahren gekündigter MA befindet sich noch im Rechtsstreit mit der Firma über die Wirksamkeit der Kündigung. Wenn er jetzt nicht von der anstehenden BR-Gründung unterichtet wird, so dass er sich nicht auf die Wahlliste setzen lassen kann, ist dann die Wahl anfechtbar? Wir sind uns nicht über seinen Status im klaren. Ist er nun noch offiziell MA oder nicht. Wir würden ihn wegen der Wahrung des Betriebsfriedens am liebsten nicht informieren!

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Community-Antworten (2)

B
betriebsrat

18.04.2008 um 23:16 Uhr

Wenn durch den Rechtsstreit das Beschäftigungsverhältnis bis zum Urteil nicht beendet ist, ist er normaler Arbeitnehmer.

mfg

B
BRV4U

19.04.2008 um 01:47 Uhr

...und wenn ich der MA wäre der von der Wahl erst erfährt, wenn sie gelaufen ist wäre dein persönlicher Betriebsfrieden auch nicht mehr gewahrt ! Im Ernst: ALLE Kolleg/Innen müssen informiert werden, auch die, die -egal aus welchen Gründen- nicht am Arbeitsplatz sind.

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