W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überprüfung - Nach welcher Rechtsvorschrift kann der BR die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung überprüfen?

M
mimmi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend. Nach welcher Rechtsvorschrift kann der BR die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung überprüfen?

4.93506

Community-Antworten (6)

N
neskia

27.11.2009 um 00:49 Uhr

?Kannst du das bitte ausführlicher erläutern?

M
mimmi

27.11.2009 um 13:51 Uhr

neskia, man kann doch nicht so einfach eine Kündigung aussprechen nur weil Chefin die Nase nicht passt. Die Kündigungserklärung muß doch dann nach irgendwelchen Rechtsvorschriften zu überprüfen sein ob das denn so alles seine Richtigkeit hat wenn man als Betriebsrat widersprechen möchte.

P
Petrus

27.11.2009 um 17:02 Uhr

@mimmi: Hat der ArbGeb bereits gekündigt und hört euch nachträglich an? Welche Gründe hat der ArbGeb dem BR für die Kündigung genannt?

D
DonJohnson

27.11.2009 um 17:28 Uhr

@all Ich denke hier hönnten unter anderem Seminare der BR und AR Reihe angebracht sein...

M
mimmi

27.11.2009 um 18:03 Uhr

Petrus, unsere Chefin hat uns eine Anhörung übergeben wo sie einer Kollegin kündigen wollte weil diese es mit der Körperpflege nicht swo geaunehmen soll und sich Kundenangeblich beschwert haben. Wir haben nicht zugestimmt, weil das alles so nicht stimmt. Egal, sie wurde gekündigt. Jetzt kommt die Chefin an und sagt uns noch andere Gründe, angeblich war sie auch nicht ehrlich und soll etwas gestohlen haben. Jetzt wollte ich wissen ob es keine Vorschriften gibt um das zu überprüfen.

N
neskia

27.11.2009 um 18:43 Uhr

Mit dem (hoffentlich ausreichend begründeten) Widerspruch und der Kündigung ist für euch die Sache erstmal erledigt. Eure Chefin ist verpflichtet mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des BR zu übergeben. Es liegt nun an der Kollegin sich mit einer Kündigungschutzklage zu wehren.

Der Chefin kann mit den neuen Argumenten eine neue Anhörung starten und gegebenenfalls eine weitere Kündigung ausspechen. Ihr braucht auch nichts von euch aus zu überprüfen, wartet auf dei neue Anhörung und entscheidet anhand der dann übergebenen Informationen.

Eure Chefin kann das sooft machen wie sie will. Am Schluss wird es um die Höhe einer Abfindung gehen bei dem zerrütteten Verhältnis. Den Job könnt ihr nicht retten, nur die Sache für die Chefin teuer machen.

PS. Jemanden vorsätzlich falsch einer Straftat zu bezichtigen ist ebenfalls eine solche

Ihre Antwort