Unternehmerisches Risiko trägt Arbeitgeber
Hallo,
habe vor längerer Zeit einmal gehört, das der Arbeitgeber das Unternehmerische Risiko trägt. Wo und in Welchen Gesetz steht das ? Was ist darunter zu verstehen ?
Gruß
Community-Antworten (3)
20.06.2011 um 23:06 Uhr
Ob die Firma Gewinne macht und oder Pleite geht, also das genügend Arbeit für alle da ist u.a. § 615 BGB
21.06.2011 um 00:05 Uhr
Willibald, wird die Arbeitsleistung aus objektiven Gründen unmöglich, die keiner Seite zuzurechnen sind, wie zB bei wetterbedingten Verkehrshindernisse oder Naturkatastrophen, so liegt eine von keiner Seite zu vertretende Unmöglichkeit vor. Ein derartiges allgemeines Risiko trägt der Arbeitnehmer. Treffen allgemeine und persönliche Hindernisse zusammen, bleibt es bei der normalen Risikoverteilung der §§ 275, 326 Abs. 1 BGB, weil die Arbeitsverhinderung auch ohne die persönliche Unmöglichkeit bestanden hätte. Davon zu unterscheiden ist eine betriebs- und wirtschaftsbedingte Unmöglichkeit (Stromausfall, Rohrbruch, Feuer o.ä.). Da grundsätzlich der Arbeitnehmer nur verpflichtet ist, seine Arbeitskraft als solche zur Verfügung zu stellen, wäre er in dieser Situation in der Lage, die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitseinsatz scheitert daran, dass der Arbeitgeber die ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht erbringen kann. Das hat grundsätzlich zur Folge, dass der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät und deshalb der Arbeitnehmer gem. § 615 BGB die Vergütung verlangen kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
21.06.2011 um 11:15 Uhr
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