Erstellt am 20.06.2011 um 11:25 Uhr von Kurzarbeiter
Das Recht auf einen Raucherraum gibt es aber nicht. Unterstände im Freien reichen aus. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Mannes, der sich gegen einen "zoo-ähnlichen" Raucherstand wehren wollte.
http://www.buero-forum.de/de/ergonomie/klima/nichtraucherschutz/
Erstellt am 20.06.2011 um 17:51 Uhr von petrus
@kurzarbeiter:
> Das Recht auf einen Raucherraum gibt es aber nicht
Richtig. Aber _wenn_ der ArbGeb _freiwillig_ Raucherräume zur Verfügung stellt, ist der BR in der Mitbestimmung... (=Pausenraum)
Nur kommt es jetzt ganz stark darauf an, was der ArbGeb freiwillig zur Verfügung stellt. Beispiel: Gebäude mit 5 Etagen, jede Etage hat einen (identisch ausgestatteten) Pausenraum, wobei diese so groß sind, dass 4 Pausenräume für die Belegschaft nach ArbStättV ausreichend sind. Der ArbGeb stellt einen Pausenraum als "Raucherzimmer zur Verfügung. Der Pausenraum in der Chefetage war als Raucherraum ausgeschlossen, der im EG auch (Durchgangszimmer - niemand soll durch den blauen Dunst in die dahinterliegenden Räume). Blieb für den BR die Wahl "1 aus 3" für die Mitbestimmung und die frage, wieviele Aschenbecher sinnvoll sind... Und bei einer Neuausstattung mit Mobiliar könnte der BR evtl. für "leicht zu reinigende" Möbel im Raucherzimmer plädieren :-)
Beschwerden von den Rauchern gabs noch keine - die Alternative hieße "Buswartehäuschen"
Erstellt am 21.06.2011 um 12:20 Uhr von jazzman
Danke für die Antworten. Sie helfen mir echt weiter.
haben jetzt einen Konsens gefunden dere beiden Seiten gerecht wird.
Ist echt ein tolles Raucherhäusschen mit Blick ins Grüne und bequemen Möbeln.
Haben dann jetzt doch noch Einfluss nehmen können.
Gruß und dank