Erstellt am 16.08.2007 um 16:10 Uhr von matze83
Ein Generelles Rauchverbot ist unzulässig. Abgesehen davon seid ihr nach §87 Abs1 Nr.1 in der MBR. Der AG kann zwaqr verlangen dass man raus geht zum rauchen und nur noch in UNterständen geraucht werden darf, auch kann er verlangen dass zum Rauchen abgestempelt werden muss. Bei allem geht aber nichts ohne BR.
MAcht doch eine BV zum Thema.
Erstellt am 16.08.2007 um 16:15 Uhr von Sternburg
Wenn es hierfür keine gesetzliche Grundlage oder andere Vorschrift gibt, kann er das nciht 'einfach' machen. Der BR hat da mitzubestimmen.
Mein Fitting hat als Beispiel für mitbestimmungspflichtige Maßnahmen nach § 87 BetrVG unter anderem aufgeführt:
- Erlass eines Rauchverbotes, sofern das Verbot sich nicht schon aus gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften oder zwingenden Erfordernissen des Betriebes ergibt. Dann besteht ein MBR nur hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahme.
Dabei ist als Schranke der Regelungsbefugnis § 75 Abs. 2 BetrVG zu beachten.