Erstellt am 03.05.2006 um 07:58 Uhr von Kölner
@Nenyah
Betiebsrätlich sehe ich da keinen Regelungsbedarf.
Für die AN ändern sich allerdings die Abgaben in der sog. Gleitzonen zwischen 400,01 € bis 800 €: Sie müssen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zahlen - zwar nicht in voller Höhe aber steigend bis zur vollen Belastung bei 800 €!
Erstellt am 03.05.2006 um 09:21 Uhr von pit47
Hallo Nenyah und Kölner,
hat der BR da nicht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG wegen Einstellungen von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 14) ?
Oder nach 102 BetrVG Änderungskündigungen ?
Erstellt am 03.05.2006 um 15:46 Uhr von Rollie
Wirtschaftlich halte ich das für den einen oder anderen gar nicht für so unerheblich. Je nach Steuerklasse blieben dem Leiharbeiter von seinen 800 € nur rund 560 € übrig, er muß für 160 € mehr also doppelt so lange arbeiten.
Über die sozialversicherungstechnischen Vorteile will ich nicht reden, aber der eine oder andere Leiharbeiter will womöglich gar nicht mehr arbeiten.
Erstellt am 03.05.2006 um 18:41 Uhr von Nenyah
...möchte mich nur fix für Eure Antworten bedanken, das bringt mich schon ein Stückchen weiter :-)
... na klar ist das ganze mitbestimmungspflichtig, deshalb ja meine Frage...:-)
Spezieller Gruß an Kölner der mir Antworttechnisch schon ganz schön oft geholfen hat! :-)
Sonnige Grüße und bis bald, was sehr wahrscheinlich nicht lange dauern wird... :-)
Erstellt am 03.05.2006 um 19:05 Uhr von Kölner
@Nenyah
Das MBR hat aber - gemäß Deiner Frage - hoffentlich auch schon viel früher (als die Leiharbeitnehmer noch unter 400,01€ arbeiteten) gegriffen, oder?
Erstellt am 04.05.2006 um 05:53 Uhr von Nenyah
Guten Morgen Kölner,
ich glaube ich weiß nicht genau was Du mit MBR meinst? Soweit ich weiß haben wir keine Leiharbeitnehmer die unter 400€ arbeiten. In unserem Betrieb gibt es solche als 400€-Kräfte, solche als Vollzeit, leider wie es so üblich ist zu einem sehr viel geringeren Stundenlohn u. nur begrenzt Zuschläge und solche die bei der Leiharbeitfirma fest eingestellt und bei uns zu 1:1 Konditionen abgesehen von ein paar Zuschlägen arbeiten, also eine ziemlich üble Klassifizierung...
Wie lange machst Du eigentlich schon Betriebsratarbeit?
Wünsche allen einen sonnigen Tag :-)
Erstellt am 04.05.2006 um 07:26 Uhr von Kölner
Du schreibst, dass Ihr bereits 400€ Kräfte im Betrieb habt. Demnach habt Ihr doch schon einmal gemäß § 14 AÜG im BR-Gremium damit zu tun gehabt, oder?
Meine BR-Erfahrung?...hmm. Das wäre eine unglaubliche Geschichte!