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Änderung der Arbeitszeit bei Leiharbeitnehmern

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, unser Unternehmen arbeitet mit Leiharbeiter in Form von sogenannten Wochenend bzw. Springerschichten auf 400€ Basis. Jetzt soll eine neue Regelung in Form von Gleitzonen auf uns zukommen, was soviel heißt wie das die Leiharbeiter von 400€-Basis auf 800€ angehoben, also anstatt 6 Schichten in Zukunft 12 machen sollen, bzw. eine Option von 6 nach 12 hätten. Meine Frage an Euch, sofern hoffe ich, vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Thema hat ist, was es bei solchen Entscheidungen alles zu beachten gibt. Vielen Dank und noch einen ganz schönen Tag...

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Community-Antworten (7)

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Kölner

03.05.2006 um 09:58 Uhr

@Nenyah Betiebsrätlich sehe ich da keinen Regelungsbedarf. Für die AN ändern sich allerdings die Abgaben in der sog. Gleitzonen zwischen 400,01 € bis 800 €: Sie müssen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zahlen - zwar nicht in voller Höhe aber steigend bis zur vollen Belastung bei 800 €!

P
pit47

03.05.2006 um 11:21 Uhr

Hallo Nenyah und Kölner, hat der BR da nicht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG wegen Einstellungen von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 14) ? Oder nach 102 BetrVG Änderungskündigungen ?

R
Rollie

03.05.2006 um 17:46 Uhr

Wirtschaftlich halte ich das für den einen oder anderen gar nicht für so unerheblich. Je nach Steuerklasse blieben dem Leiharbeiter von seinen 800 € nur rund 560 € übrig, er muß für 160 € mehr also doppelt so lange arbeiten.

Über die sozialversicherungstechnischen Vorteile will ich nicht reden, aber der eine oder andere Leiharbeiter will womöglich gar nicht mehr arbeiten.

N
Nenyah

03.05.2006 um 20:41 Uhr

...möchte mich nur fix für Eure Antworten bedanken, das bringt mich schon ein Stückchen weiter :-) ... na klar ist das ganze mitbestimmungspflichtig, deshalb ja meine Frage...:-) Spezieller Gruß an Kölner der mir Antworttechnisch schon ganz schön oft geholfen hat! :-)

Sonnige Grüße und bis bald, was sehr wahrscheinlich nicht lange dauern wird... :-)

K
Kölner

03.05.2006 um 21:05 Uhr

@Nenyah Das MBR hat aber - gemäß Deiner Frage - hoffentlich auch schon viel früher (als die Leiharbeitnehmer noch unter 400,01€ arbeiteten) gegriffen, oder?

N
Nenyah

04.05.2006 um 07:53 Uhr

Guten Morgen Kölner,

ich glaube ich weiß nicht genau was Du mit MBR meinst? Soweit ich weiß haben wir keine Leiharbeitnehmer die unter 400€ arbeiten. In unserem Betrieb gibt es solche als 400€-Kräfte, solche als Vollzeit, leider wie es so üblich ist zu einem sehr viel geringeren Stundenlohn u. nur begrenzt Zuschläge und solche die bei der Leiharbeitfirma fest eingestellt und bei uns zu 1:1 Konditionen abgesehen von ein paar Zuschlägen arbeiten, also eine ziemlich üble Klassifizierung... Wie lange machst Du eigentlich schon Betriebsratarbeit? Wünsche allen einen sonnigen Tag :-)

K
Kölner

04.05.2006 um 09:26 Uhr

Du schreibst, dass Ihr bereits 400€ Kräfte im Betrieb habt. Demnach habt Ihr doch schon einmal gemäß § 14 AÜG im BR-Gremium damit zu tun gehabt, oder?

Meine BR-Erfahrung?...hmm. Das wäre eine unglaubliche Geschichte!

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