Erstellt am 01.08.2007 um 21:33 Uhr von Mona-Lisa
@benelchen,
warum sollte das nicht zulässig sein?
Er kann aber keinen MA ausserhalb der Arbeitszeit dazu zwingen!
Erstellt am 02.08.2007 um 08:30 Uhr von Nemeth
@benelchen
was bietet der AG den MA denn als Ausgleich an? Überstundenzahlung, Freizeit..oder nichts?
Da könnt Ihr doch einhaken und mit dem AG verhandeln.
Erstellt am 02.08.2007 um 09:57 Uhr von see-see
Aus meiner Sicht handelt es sich um mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit.
Mona-Lisa?
Wenn das zutrifft, ist Euer BR gefragt, wenn Ihr einen habt...
Erstellt am 02.08.2007 um 22:29 Uhr von benelchen
Die mitbetimmungspflichtige Mehrarbeit ist schon mal klasse!
Einen Ausgleich wurde bisher nicht angeboten,zumal das Seminar an Wochenenden stattfinden soll,wo auch noch Zuschläge fällig werden!
Erstellt am 08.08.2007 um 12:26 Uhr von Kölner
@all
...ähmmm...gilt § 98 BetrVG nicht mehr?