Dienstbelastung von Bundesfreiwilligen
Hallo alle zusammen!
Bei uns arbeiten einige Bundesfreiwillige. In letzter Zeit wird offensichtlich, das diese oft zu Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten herangezogen werden. Meines Wissens erfolgt aber keine zusätzliche vergütung der Personen. Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es überhaupt Vorgaben, die eine Diensthäufigkeit von Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten vorschreiben? Diese Bundesfreiwilligen sollen doch unterstützend wirken und nicht fehlendes Personal ersetzen, Oder? Danke für die Beantwortung schon mal im vorraus.
Community-Antworten (2)
19.12.2011 um 13:50 Uhr
Als BR sollte man auf die Einhaltung diesert Grundsätze achten und hinwirken!
Durch den Einsatz von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst darf und wird die Einstellung von neuen Beschäftigten keinesfalls verhindert werden. Eine Kündigung von Beschäftigten darf nicht erfolgen. Der BFD ist arbeitsmarktneutral. Diese Arbeitsmarktneutralität wird vor der Anerkennung eines Einsatzplatzes überprüft. Sie wird auch fortlaufend durch Regionalbetreuer des Bundesamtes für Zivildienst an Ort und Stelle kontrolliert.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fragen.html
Bei diesen Grundsätzen dürfte es dieses Handeln eigentlich nicht geben!
19.12.2011 um 21:22 Uhr
"Gibt es überhaupt Vorgaben, die eine Diensthäufigkeit von Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten vorschreiben?"
BFDG § 13 Abs.1 Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden.
Limitiert sind die Einsätze also durch´s ArbZG.
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