Erstellt am 14.05.2012 um 10:04 Uhr von widder
Das ist Freizeit, es sei denn euer AG läßt euch fahren und bezahlt es, was ich für sehr unwahrscheinlich halte....
Ruf doch bei der IGM an, die klären euch auf....
Erstellt am 14.05.2012 um 10:42 Uhr von fasssunslos
ich bin immer wieder fasssunglos, wie oft betriebsräte vermuten, dass gewerkschaftsarbeit etwas mit beruflicher arbeitszeit zu tun hat, unglaublich!
Erstellt am 14.05.2012 um 11:09 Uhr von Kulum
Du kannst ruhig fassungslos sein. Nicht selten sind BR gleichzeitig VL oder in der TK. Manch einem tun sich da eben schwer das jedesmal haarklein auseinander zu halten. Das is nix schlimmes, die Gewerkschaft klärt dann schon auf. Im übrigen gibt es sogar Firmen in denen die VL von der Arbeit freigestellt sind einzig aufgrund dieser Funktion, unfassbar oder?
Erstellt am 14.05.2012 um 11:15 Uhr von streikbrecher
Kulum
Ganz besonders wenn man verschiedene Funktionen hat, sollte man die jeweilgen Aufgaben und Zuständigkeiten kennen und auseinanderhalten.
Besonders als BR sollte man seine Zuständigkeiten und Aufgaben kennen. Denn man geht mit dem Mandat eine Aufgabe/ Pflicht /Verpflichtung ein. Hat also gegenüber den AN die Pflicht hier zu wissen was man wann machen kann uns sollte!
Man muss sich immer wieder (leider) wundern mit welcher Oberfläschlichkeit manch das Mandat wahrnehmen.
Warum gehen diese dann auf Schlung???
Erstellt am 14.05.2012 um 11:30 Uhr von Kulum
Man kann das natürlich auch schön aufbauschen. Bei einem tarifgebundenen Betrieb dürfte das deutlich entspannter ablaufen und wird hier mal wieder ordentlich dramatisiert. Chef kann freistellen und Lohn zahlen oder auch ohne Lohn freistellen. In letzteren Fall wird wohl die Gewerkschaft bei TaKo Mitgliedern einspringen. Stellt er gar nicht frei, Gewerkschaft bescheid geben, die haben zur Not andere Mittel und sei es im Härtefall auch mal n TaKo Mitglied auszutauschen.
Ma immer n bissl den Ball flach halten, wenn jeder alles wüsste bräuchten wir das Forum nicht.
Erstellt am 14.05.2012 um 12:05 Uhr von streikbrecher
was hat dieses nun mit deiner ersten Antwort zu tun?
Auch was hat dieses mit der Frage...Müssen wir Betriebsräte in unserer Freizeit hinfahren oder ist das Arbeitszeit?
zu tun!
Denn dort ist die Anwort, Freizeit da KEINE BR-Arbeiit.
Erstellt am 14.05.2012 um 12:08 Uhr von Kulum
Nichts lieber streikbrecher. Ich wollte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, es auch nur in Erwägung zu ziehen anderer Meinung als du zu sein.
seesee
Ruf lieber die IGM an wie es in deinem Fall genau läuft, hier gibts einmal mehr nur Phrasen
Erstellt am 14.05.2012 um 12:41 Uhr von Snooker
Ich schliesse mich da @Kulum voll an.
Ich kann nicht verstehen wie einige sich hier dauernd eschauffieren und ihren Unmut darüber auslassen das es Menschen gibt die ebend weniger wissen. Wenn wirklich alle BR´s alles wissen müssen würde es solche Plattformen wie diese hier nicht geben. Hier geht es nun mal um Fragen und Antworten. Wem es nicht passt das andere "Dumme Fragen" stellen, brauchen diese ja nicht noch Dümmer zu antworten und können fern bleiben oder sich halt einer anderen Frage zuwenden. Fragestellende hier auf die ein oder anderen Art nieder zu machen ist jedenfalls nicht Zielführend und verunsichert die, die weniger Wissen noch mehr.
@seesee
Leider ist und bleibt es Freizeit
Erstellt am 14.05.2012 um 12:59 Uhr von seesee
Wie? Freistellen muss GF womöglich auch nicht? Hebelt das nicht das Grundrecht auf Tarifautonomie aus, und das Streikrecht, und überhaupt??? Wenn ich für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen als IG Metall-Funktionär (und das sind die Betriebsräte nun mal) kein Recht auf Freistellung habe (ich rede nicht von bezahlter Arbeitszeit), wie kann die Gewerkschaft denn dann überhaupt agieren? Theoretisch könnten ja alle Arbeitgeber eine Freistellung versagen...
Habe übrigens bei der Gew. angerufen - man hat mal wieder gerade keine Zeit und ruft mich (irgendwann) hoffentlich zurück
Erstellt am 14.05.2012 um 13:07 Uhr von petrus
@seesee: vielleicht gibt es dazu etwas in eurem Tarifvertrag? Möglich wär es...
Schließlich hat das BAG mal festgestellt: »Eine tarifvertragliche Bestimmung, die einen Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ unter Fortzahlung der Vergütung für die Teilnahme an Zusammenkünften gewerkschaftlicher Art einräumt, soweit der Teilnahme nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, kann diesen Anspruch auch einem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Teilnahme an Tarifverhandlungen als Mitglied einer gewerkschaftlichen Tarifkommission geben. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Bestimmung bestehen keine rechtlichen Bedenken.« (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - Aktenzeichen 3 AZR 352/97)
Ergänzung: Der ERA-MTV NwNb enthält unter §17.2 folgendes:
"Mitglieder der Tarifkommission der Tarifvertragsparteien werden für die Dauer der
Teilnahme an Tarifkommissionssitzungen und Tarifverhandlungen unter
Fortzahlung des Entgelts freigestellt."
Also keine bezahlte Freistellung als BR, aber eine bezahlte Freistellung zum Besuch der Sitzung der Tarifkommission.
Für "Deinen" Tarifbezirk darfst du selbst suchen. Viel Erfolg bei den Verhandlungen!
Erstellt am 14.05.2012 um 13:10 Uhr von Snooker
Hey Petrus,
das ist doch mal ne Auskunft. :-)
Erstellt am 14.05.2012 um 13:29 Uhr von seesee
Nur: es geht ja nicht um die Tarifkommission, sondern um eine Funktionärssitzung. Aber den Tarifvertrag checke ich trotzdem mal. Danke!
Erstellt am 14.05.2012 um 13:42 Uhr von streikbrecher
seesee
....Hebelt das nicht das Grundrecht auf Tarifautonomie aus, und das Streikrecht, und überhaupt??? Wenn ich für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen als IG Metall-Funktionär (und das sind die Betriebsräte nun mal) kein Recht auf Freistellung habe (ich rede nicht von bezahlter Arbeitszeit), wie kann die Gewerkschaft denn dann überhaupt agieren?
Wenn Du wie Du schreibt in der GEW aktiv bist, sind diese Fragen/Anmerkungen noch unverständlicher. Denn dann hast Du hganz offenbar auch hier noch neben dem BetrVG eine große Wissenslücke.
Denn Streikrecht usw. haben eben nichts mit dem BR-Mandat zu tun!!
BRM dürfen als BRM weder zu Streiks aufrufen noch teilnehmen. Beides nur als AN die halt zufällig auch BRM sind.
Es soll und gibt sie sogar, viele Betriebe und BR die keiner Gewerkschaft angehören und trotzdem sehr gute und oft sogar bessere Arbeit für ihre Koll. machen.
Aber ja, es gibt TV die haben eine positive Regelung für Vertrauensleute der GEW und/oder Mitglieder von Kommissionen aber dass hat dann wiederum nichts mit BRM zu tun. Denn diess Regelunge gelten dann für alle AN welche Mitglieder der GEW und den Gremien dort sind.
Wenn dann hier also ein BRM als BRM handelt und nicht wie es hätte erfolgen müssen als AN der Mitglieder GEW ist und sich dann auf den TV beruft, kann es auch für das BRM unangenehm werden.
Also, auch vielleicht noch einmal das Tarifbertragsgesetz nicht nur als Buchstütze nutzen.
PS: Ein BRM welche den anzuwendenden TV nicht kennt ist weiter mehr als nur sehr serh bedenklich. Denn wie machen diese dann BRM Arbeit. Denn auch die Umsetzung des TV gehört dazu.
Letztlich, so neu bist Du nun ja auch nicht mehr, also den "Welpenschutz" sehe ich daher hier nicht mehr.
Erstellt am 14.05.2012 um 14:12 Uhr von Kölner
@streikbrecher
Mal wieder schüttest Du 5 Tonnen 'Moralin' aus, die Dir weder zur Verfügung standen, Dir nicht gehörten und in Zukunft auch nicht gehören werden.
Das sind Antworten, dass es der Sau graust!
@seesee
§ 37 Abs. 7 BetrVG
Erstellt am 14.05.2012 um 14:14 Uhr von seesee
Lieber Streikbrecher,
naja, als BRM bin ich nicht mehr neu, das stimmt, aber tarifvertraglich angebunden sind wir erst seit einigen Wochen; was das Tarifvertragsrecht angeht, bin ich somit noch ziemlich blauäugig. Und mein BR-Gremium macht auch keine Anstalten, meinen Schulungsbedarf hier zu unterstützen :-( Aber ich bin bekanntlich ja zäh (Aussage Cheffe bin ich der Wadenbeißer, der nicht loslässt... :-)
Auch in der Gewerkschaftsarbeit bin ich neu... Also vielleicht doch noch ne Weile Welpenschutz? ;-)
Meine Anfrage wegen Tarifautonomie, Streikrecht, etc. ist tätsächlich gar nicht auf mich in meiner Funktion als BRM bezogen, sondern generell als Gewerkschaftsmitglied...
Erstellt am 14.05.2012 um 17:02 Uhr von gironimo
Es ist nun mal so. Betriebsräte und Gewerkschaften arbeiten gemäß § 2 BetrVG genauso vertrauensvoll zusammen wie der AG mit dem BR und der Gewerkschaft. Viele weitere §§ regeln im BetrVG Berührungsponkte mit der Gewerkschaft.
Darum gibt es auch genügend Themen und Gründe dienstlich zu einer Gewerkschaftsversammlung zu fahren. Daher kann die Antwort auf die Frage eigentlich nur heißen:"Es kommt darauf an". So wie Du das Thema der Konferenz beschreibst, würde ich allerdings auch eher davon ausgehen, dass es keinen BR-dienstlichen Zusammenhang gibt - also Freizeit.
Erstellt am 14.05.2012 um 17:41 Uhr von Lotte
seesee,
den Blick in den TV würde ich Dir auch empfehlen.
Und dann geh mal Kölners Hinweis nach, vielleicht ist ja eine Freistellung nach 37 (7) BetrVG möglich. Hast Du eine Einladung? Da müsste der Hinweis auf 37 (7) enthalten sein, wenn es geht.
Erstellt am 14.05.2012 um 18:37 Uhr von seesee
Lotte, danke, ich hab zwar eine formelle Einladung erhalten; darin steht aber nichts von Freistellung nach 37.7... Und wenn ich den 37.7 so lese, dann geht es darin ja ausrücklich um Bildungsmaßnahmen; die Vorbereitungen für eine Urabstimmung dürften somit wohl kaum darunter fallen :-) Dann muss ich das eben in meiner Freizeit machen, auch nicht schlimm, Überstunden gibt es genug abzubauen...