Befristete Arbeitsvertrag
hallo, von einer Kollege läuft der befristete Arbeitsvertrag aus. Der Kollege war 10 Jahre in der Firma als Student teilzeitbeschäftigt. Kollege wollte trotz Studium eine Vollzeitbesch. was er auch bekommen hat. 1.Vertrag war 1Jahr befristet der 2.Vertrag wurde für 7Monate verlängert wobei der Kollege mit dem 2.Vertrag auch Lohnerhöhung bekommen hat. Der Vertrag läuft ende August aus. Er wird nicht übernommen. Viele sagen durch diese Lohnerhöhung ist ein unbefristete Vertrag zustande gekommen. Stimmt das?
Die Befristung ist ohne Sachgrund.
Community-Antworten (7)
17.06.2011 um 19:45 Uhr
ich gehe mal davon aus, die Befristung ist "mit Sachgrund" ?
17.06.2011 um 20:48 Uhr
Der Vertrag ist ohne Sachgrund.
17.06.2011 um 21:04 Uhr
saray, die Verlängerung/Vereinbarung darf nur die Vertragslaufzeit, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen ändern. Das gilt selbst dann, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind, wie etwa ein erhöhter Stundenlohn.
BAG Urteil vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06
17.06.2011 um 21:29 Uhr
eine sachgrundlose Befristung wäre ja an sich schon mal unwirksam wenn er zuvor schon beim selben AG beschäftigt war (10 Jahre, wie du schreibst ?)
zum Urteil von Suzie Q wichtig wäre nur, daß diese "Änderung" zum Zeitpunkt der Verlängerung erfolgte, nicht davor oder danach
17.06.2011 um 21:32 Uhr
Na Super ! indem du deinen ursprünglichen Beitrag nachträglich ergänzt, wirkt meine erste Antwort darauf ziemlich idiotisch ;-((
17.06.2011 um 22:08 Uhr
Südmann,du hast recht.Tut mir Leid.Auf die Idee zur Antworten anstatt Beitrag ändern bin ich Später gekommen. :-))
18.06.2011 um 12:40 Uhr
Eine Gehaltserhöhung ist nicht unbedingt ein neuer Vertrag. Handelt es sich um Anpassungen der rechtlichen Lage, wie hier Tarifliche Erhöhung (?) ist das machbar. Ist die \\\"Lohnerhöhung\\\" nur für den MA bestimmt gewesen, um zB. dessen motivierte Arbeit zu belohnen, wäre es ein neuer Vertrag. Aber nur dann, wenn diese Lohnerhöhung zusammen (!) mit der Vertragsverlängerung vereinbart wurde.
Im Übrigen rate ich dem MA zu einem Fachanwalt zu gehen und die Befristung dahingehend überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine sachgrundlose befristete Anstellung überhaupt gegeben waren! Falls nicht greift der § 16 TzBfG
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