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Befristete Arbeitsverträge, Änderungen und Schwangerschaft - hat Kollegin wegen der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz ?

DC
Die Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte. Ich war am 22.06.06 zu einem Informationsseminar bei W.A.F. Hier ging es auch um das Thema befristete Arbeitsverträge. Nun meine Frage dazu. Eine Arbeitskollegin hat vom 19.07.04-31.12.04 einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Er wurde bis 31.12.05 verlängert. Vom 27.06.05 bis 30.09.05 wurde der Arbeitsvertrag so geändert, dass sie in der o.g. Zeit 30 Stunden arbeiten soll. (vorher 20 Std.) Ab 01.10.05 bis 31.12.05 hat sie wieder 20 Stunden gearbeitet. Dieser Vertrag wurde vom 01.01.2006 bis 18.07.2006 verlängert. Am 27.03.06 hat sie dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Für mich als Betriebsrätin stellt sie nun die Frage, ob sich durch die unterschiedlichen Verträge der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag geändert hat. Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen gibt es und wo kann ich das nachlesen bzw. finden. Hat sie wegen der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz ? Die Antwort ist eilig, da ansonsten am 18.07.06 gehen muss.

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Community-Antworten (2)

W
wolle1

03.07.2006 um 10:46 Uhr

Nach meiner Meinung erwächst aus den geänderten einzelnen Bedingungen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt dem AG die Möglichkeit einen befristeten Vertrag mehrfach zu verlängern. Trotzdem endet dieser zum letzten festgelegten Termin ohne Kündigung (und Kündigungsschutz!). Nach meinen bisherigen Erfahrungen ändert auch eine Schwangerschaft daran nichts. Bitte versuche aber auch, Dich bei anderen Quellen zu Informieren, da es mehrere Änderungen des Gesetzes gegeben hat. Für Deine Kollegin hoffe ich, dass ihr eine Möglichkeit geboten wird, in ein festes AV übernommen zu werden.

V
viktor

03.07.2006 um 10:54 Uhr

Ich kann keinen Anspruch der Kollegin erkennen. Am 18.7.06 endet die 2-jahresfrist. Der Vertrag läuft aus.

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