W.A.F. LogoSeminare

Weitergabe Anhörungsbogen

B
BRFrischling
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Betriebsrat den Anhörungsbogen für eine Küdnigung, den er vom Arbeitgeber erhalten hat, an den betroffenen Arbeitnehmer weitergeben? Danke

1.04401

Community-Antworten (1)

P
Petrus

17.06.2011 um 16:26 Uhr

Kommt drauf an... Stehen persönliche Daten anderer Arbeitnehmer drin (z.B. bei Sozialauswahl die Geburtsdaten, Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen...) dürfte das aus datenschutzrechtlichen Gründen schwierig sein...

ABER:

  1. Kann man das sehr gut "auf indirektem Weg": Der BR zitiert in seiner Stellungnahme jeden relevanten Satz aus der Begründung des ArbGeb und äußert sich dazu. "Sie behaupten blablabla. Dieses Argument trifft nicht zu, weil aus Sicht des BR blablabla. Weiterhin führen sie aus, dass faselfasel. Dem muss der BR widersprechen weil blafasel. In ihrer Sozialauswahl vergleichen Sie MA X mit den Herren A und B sowie Frau C. Diese Sozialauswahl ist nicht korrekt, weil zum einen die MA Y und Z ebenfalls vergleichbar sind und sie zum anderen die sozialen Gesichtspunkte auf formale Qualifikation, Alter und Behinderung beschränken, jedoch die Länge der Betriebszugehörigkeit, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen völlig außer acht lassen. Weiterhin führen sie aus ..., allerdings haben sie dieses gegenüber dem MA ..." Gemäß §102(4) kriegt MA X eine Kopie dieser Stellungnahme - und weiß, was in der Begründung stand ;-)

  2. Vor Gericht wird selbst ein drittklassiger Anwalt mit Nichtwissen bestreiten, dass eine BR-Anhörung korrekt und vollständig erfolgt ist. Also wird der ArbGeb eine Kopie der Anhörung vorlegen...

Ihre Antwort