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Bertriebsratsmitgliedschaft auch für befristet Beschäftigte?

L
leasingmaus
Nov 2016 bearbeitet

Kann Sich ein Mitarbeiter, der nur einen befristeten Arbeitsvertrag über 1 Jahr hat, zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?

1.30607

Community-Antworten (7)

K
Kurzarbeiter

16.06.2011 um 10:44 Uhr

Ja kann er. Er muss nur 6 Monate im Betrieb sein und am Wahltag beschäftigt sein. Findet man alles im § 8 Wählbarkeit

R
Rosalie

16.06.2011 um 12:10 Uhr

u.U. kann es sogar sein, dass er bis zum Ende siener Amtsperiode bleiben wird. Es gibt schon BAG Urteile dazu.

N
neskia

16.06.2011 um 12:14 Uhr

JA kann er (-> Kurzarbeiter), nur sollte er sich im klaren sein, dass er eine mögliche Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus riskiert, es sei er wird zum AG-freundlichen Abnicker. Eine Mitgliedschaft im BR ändert nämlich nichts an der Befristung

B
blackseven

16.06.2011 um 12:19 Uhr

neskia, da gibt es aber schon gegeteilige Urteile.

C
charlot

16.06.2011 um 12:31 Uhr

neskia

Es gibt die ersten Urteile welche sich auf EU Recht berufen, dass ein Mandat ein Grund der Entfristung bzw. der Verlängerung der Befrstung bis zum Ende der Mandatszeit sind. Somit also ein Grund sich als Befristeter AN um ein Mandat zu bemühen.

R
rtjum

16.06.2011 um 13:20 Uhr

Hallo,

könnt ihr die Urteile hier mal nennen, ich hab davon leider noch nichts mitbekommen.

B
blackseven

16.06.2011 um 13:31 Uhr

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