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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwangerenvertretung fordern - was können wir als BR tun, um doch noch eine Eintellung zu erreichen?

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Franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe folgendes Problem: In einer Abteilung unserer Firma fällt eine Kollegin wegen Schwangerschaft und Elternzeit für ein halbes Jahr aus. Die Firma weigert sich jedoch aus Kostengründen eine Schwangerenvertretung einzustellen, obwohl genug Arbeitsaufgaben vorhanden sind. Folge wird wahrscheinlich eine nicht unerhebliche Anzahl Überstunden für die noch verbliebenen Kollegen sein, um das Arbeitspensum zu schaffen. Was können wir als BR tun, um doch noch eine Eintellung zu erreichen?

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Community-Antworten (5)

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paula

26.07.2006 um 02:11 Uhr

ich würde die überstunden nicht genehmigen! wenn der AG dann in die einigungsstelle geht hat das problem dass er dem vorsitzenden erklären muss, dass er nicht selbst an der situation schuld ist....

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wölfchen

26.07.2006 um 17:58 Uhr

Besser und treffender als Paula kann man`s nicht formulieren, denn sonst gibt es nix, mit dem man den AG zu einer Einstellung bewegen kann.

K
Kölner

26.07.2006 um 18:07 Uhr

Ich wäre mir aber nur bedingt sicher, dass diese Massnahme zu einer Einigungsstelle geht! Ich wäre - wenn das überhaupt notwendig ist - für eine Überlastungsanzeige!

W
wölfchen

27.07.2006 um 17:44 Uhr

Ich halte das Nichtgenehmigen der Überstunden trotzdem für den besten Weg, denn ich habe schon erlebt, dass eine Überlastungsanzeige nach hinten losging : "wenn Sie überlastet sind, dann müssen Sie gehen! Alle anderen schaffen das auch und wenn Sie das nicht schaffen, dann kommt eben jemand anderes, der es schafft."

F
Friedrich

28.07.2006 um 10:02 Uhr

Die Überstunden nicht zu genehmigen halte ich auch für den richtigen Weg. Man muss aber dann auch bereit sein diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen. Wenn der AG die Einigungsstelle anruft ist das ja in Ordnung. Aber was macht ihr, wenn AG Überstunden weiterhin ohne Genehmigung anordnet? Ich denke man muss sich dann auch mit Begriffen wie Missachtung des BR und Behinderung der BR-Arbeit beschäftigen mit allen Konsequenzen, die das u.U. hat.

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