Schwangerenvertretung fordern - was können wir als BR tun, um doch noch eine Eintellung zu erreichen?
Hallo zusammen, habe folgendes Problem: In einer Abteilung unserer Firma fällt eine Kollegin wegen Schwangerschaft und Elternzeit für ein halbes Jahr aus. Die Firma weigert sich jedoch aus Kostengründen eine Schwangerenvertretung einzustellen, obwohl genug Arbeitsaufgaben vorhanden sind. Folge wird wahrscheinlich eine nicht unerhebliche Anzahl Überstunden für die noch verbliebenen Kollegen sein, um das Arbeitspensum zu schaffen. Was können wir als BR tun, um doch noch eine Eintellung zu erreichen?
Community-Antworten (5)
26.07.2006 um 02:11 Uhr
ich würde die überstunden nicht genehmigen! wenn der AG dann in die einigungsstelle geht hat das problem dass er dem vorsitzenden erklären muss, dass er nicht selbst an der situation schuld ist....
26.07.2006 um 17:58 Uhr
Besser und treffender als Paula kann man`s nicht formulieren, denn sonst gibt es nix, mit dem man den AG zu einer Einstellung bewegen kann.
26.07.2006 um 18:07 Uhr
Ich wäre mir aber nur bedingt sicher, dass diese Massnahme zu einer Einigungsstelle geht! Ich wäre - wenn das überhaupt notwendig ist - für eine Überlastungsanzeige!
27.07.2006 um 17:44 Uhr
Ich halte das Nichtgenehmigen der Überstunden trotzdem für den besten Weg, denn ich habe schon erlebt, dass eine Überlastungsanzeige nach hinten losging : "wenn Sie überlastet sind, dann müssen Sie gehen! Alle anderen schaffen das auch und wenn Sie das nicht schaffen, dann kommt eben jemand anderes, der es schafft."
28.07.2006 um 10:02 Uhr
Die Überstunden nicht zu genehmigen halte ich auch für den richtigen Weg. Man muss aber dann auch bereit sein diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen. Wenn der AG die Einigungsstelle anruft ist das ja in Ordnung. Aber was macht ihr, wenn AG Überstunden weiterhin ohne Genehmigung anordnet? Ich denke man muss sich dann auch mit Begriffen wie Missachtung des BR und Behinderung der BR-Arbeit beschäftigen mit allen Konsequenzen, die das u.U. hat.
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