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Zusatzarbeiten - Hat bei dieser Delegierung der Zusatzarbeit der BR mitzubestimmen?

S
schlappe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, der AG beabsichtigt, der Abteilung X zusätzliche Aufgaben zu geben. Derjenige, der diese Arbeiten abgeben soll, hat eine höhere Eingruppierung, da die Arbeit hochwertig ist. Hat bei dieser Delegierung der Zusatzarbeit der BR mitzubestimmen und nach welchem § BetrVG kann man hier die Mitbestimmung definieren. Der BR wurde bereits über diese Zusatzarbeiten informiert und sah hier keine Zustimmungspflicht! Sollte es jedoch eine Zustimmungspflicht geben, müssen die Kollegen dann die Arbeit trotzdem machen, obwohl kein Antrag der GF vorlag? Die erforderlichen Schulungen sind doch auch mitbestimmungspflichtig durch den BR, oder? Im voraus besten Dank.

5.48301

Community-Antworten (1)

D
DeWalt

15.01.2010 um 10:28 Uhr

Moin

Bei der Frage der Umgruppierung seit ihr, wenn ihr mehr als 20 Arbeitnehmer habt, nach § 99 BetrVG anzuhören. Das Zuweisen zusätzlicher, oder das wegnehmen von Arbeit/Aufgaben ist, wenn es einen bestimmten Umfang gemessen an der jetzigen Arbeitsfülle erreicht, eine Versetzung. Auch hier seit ihr nach § 99 anzuhören. Mitbestimmungspflichtig ist hier aber nichts.

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