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Vereinf. Wahlverf./ 119 MA / Absprache, Einigung mit AG liegt vor

B
BR-KL5630
Jan 2022 bearbeitet

Das vereinf WV sagt neu = 2 Stützunterschriften, bei bis zu 100 MA.

OK.. Wir werden dies ja nun auch machen wollen. Jetzt bin ich etwas unsicher wegen der Stützunterschriften.

Bleibt es bei 2 oder weil wir zwar das vereinf. WV machen und aber 119 MA sind, müssen wir doch mehr Stützunterschriften haben???

Danke schon mal für eure Bemühungen

Beste Grüße Gabi

12803

Community-Antworten (3)

C
celestro

25.01.2022 um 22:08 Uhr

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14.html

da der Absatz Nummer 4 ist doch eindeutig, oder nicht? Ihr braucht 6 Stück.

Was meinst Du mit "Einigung mit AG liegt vor"? Einigung worüber?

B
BR-KL5630

26.01.2022 um 11:18 Uhr

Celestro, danke für deine Antwort. Ich kann auch nichts anderes als du finden. Jedoch waren drei BR Mitglieder auf den Seminar und brachten die Aussage mit das es NEU nur noch zwei Stützunterschriften bedarf. ( beim vereinf. WV ) Daher galt hier meine Anfrage ob das von euch auch bekannt sei.

Ich ( wir ) werde/n die Wahlvorbereitungen/ Durchführung wie die Jahre davor machen. Konnte dazu ( zu den Aussagen) auch nichts irgendwo finden. Somit sollte da ja auch nichts schief gehen.

Auf deine Anfrage .. mit AG Vereinbarung getroffen

Ja, wir haben mittels des bestehenden Formular die einvernehmliche Regelung/ Absprache getroffen, statt das normale WV , dass einf. WV durchzuführen.

C
celestro

26.01.2022 um 11:46 Uhr

Ihr habt nach:

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14a.html

eine Einigung mit dem AG, das vereinfachte Wahlverfahren zu "verwenden". Das ist in Ordnung. Ich sehe aber nicht, wieso das dann zu "nur 2 Stützunterschriften" führen sollte.

Bei 20 oder weniger MAern braucht es überhaupt keine. Daher wurde da ggf. etwas falsch verstanden, oder es wird "gedacht", beim VV müsse man weniger haben. Das steht im 14a aber nicht. Im Zweifel sollte der WV da einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

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