Vereinf. Wahlverf./ 119 MA / Absprache, Einigung mit AG liegt vor
Das vereinf WV sagt neu = 2 Stützunterschriften, bei bis zu 100 MA.
OK.. Wir werden dies ja nun auch machen wollen. Jetzt bin ich etwas unsicher wegen der Stützunterschriften.
Bleibt es bei 2 oder weil wir zwar das vereinf. WV machen und aber 119 MA sind, müssen wir doch mehr Stützunterschriften haben???
Danke schon mal für eure Bemühungen
Beste Grüße Gabi
Community-Antworten (3)
25.01.2022 um 22:08 Uhr
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14.html
da der Absatz Nummer 4 ist doch eindeutig, oder nicht? Ihr braucht 6 Stück.
Was meinst Du mit "Einigung mit AG liegt vor"? Einigung worüber?
26.01.2022 um 11:18 Uhr
Celestro, danke für deine Antwort. Ich kann auch nichts anderes als du finden. Jedoch waren drei BR Mitglieder auf den Seminar und brachten die Aussage mit das es NEU nur noch zwei Stützunterschriften bedarf. ( beim vereinf. WV ) Daher galt hier meine Anfrage ob das von euch auch bekannt sei.
Ich ( wir ) werde/n die Wahlvorbereitungen/ Durchführung wie die Jahre davor machen. Konnte dazu ( zu den Aussagen) auch nichts irgendwo finden. Somit sollte da ja auch nichts schief gehen.
Auf deine Anfrage .. mit AG Vereinbarung getroffen
Ja, wir haben mittels des bestehenden Formular die einvernehmliche Regelung/ Absprache getroffen, statt das normale WV , dass einf. WV durchzuführen.
26.01.2022 um 11:46 Uhr
Ihr habt nach:
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14a.html
eine Einigung mit dem AG, das vereinfachte Wahlverfahren zu "verwenden". Das ist in Ordnung. Ich sehe aber nicht, wieso das dann zu "nur 2 Stützunterschriften" führen sollte.
Bei 20 oder weniger MAern braucht es überhaupt keine. Daher wurde da ggf. etwas falsch verstanden, oder es wird "gedacht", beim VV müsse man weniger haben. Das steht im 14a aber nicht. Im Zweifel sollte der WV da einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
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