Erstellt am 18.07.2006 um 19:07 Uhr von PeterSchwarzer
Wahlhilfen/Vordrucke zur Betriebsratswahl für Betriebe unter 50 Beschäftigte die bisher noch ##keinen## Betriebsrat haben hier:
http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare_u50obr.php
Vordrucke, Hilfen, Checklisten zur Betriebsratswahl für Betriebe unter 50 Beschäftigte die bereits einen Betriebsrat haben hier:
http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare_u50mbr.php
Erstellt am 18.07.2006 um 22:49 Uhr von Ramses II
IhrNickName,
wenn Dir Dein Arbeitsplatz lieb ist, dann hol Dir Unterstützung bei der Gewerkschaft! Man kann so viele Fehler machen die die Wahl unwirksam machen und dann hast Du möglicherweise keinen Kündigungsschutz.
Erstellt am 18.07.2006 um 23:16 Uhr von IhrNickName
Hallo Ramses,
na, du bist ein Schwarzseher!
Klar, da kann man Fehler machen. Aber das Gesetz ist ja nicht sooo kompliziert, und mit den Vordrucken usw kann mensch das schon alleine durchziehen.
Warum ich als Einladendene zu einer Wahlversammlung den Kündigungsschutz verlieren könnte ist mit schleierhaft, magst du deine Behauptung konkretisieren?
Grüße!
Erstellt am 18.07.2006 um 23:27 Uhr von Ramses II
IhrNickName,
bereits bei der Einladung kann man eine Reihe von Fehlern machen (und da sind sie am schlimmsten). An diese Einladung gibt es schon eine Reihe von Anforderungen die zwingend zu beachten sind. Das fängt mit der rechtzeitigen Einladung an (wobei allerdings nach allgemeiner Auffassung drei Tage ausreichend sein sollen) und geht weiter über die Anforderung dass ALLE Arbeitnehmer davon die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben müssen. Manche Einlader meinen es auch besonders gut und unterzeichnen die Einladung zur Betriebsversammlung gleich zu viert oder mehr (mit der möglichen Folge dass die ab Nr. 4 sich gegnüber der GF als Unterstützer des BR outen, aber keinen Kündigungsschutz haben). Es gibt halt eine Menge Fallstricke.
Ich will nicht schwarz malen und wünsche Dir viel Erfolg, aber die Hilfe von Profis würde ich beim ersten Mal zwingend in Anspruch nehmen.
Erstellt am 19.07.2006 um 11:37 Uhr von IhrNickName
Hallo Ramses,
Danke für deine Kommentare!
Nun, die Einladung ist geschehen, und die enthält keine Formfehler, es wurde nämlich ein Vordruck verwendet. Eingeladen wurde zur 1. Wahlversammlung, die erst 8 Tage später stattfindet.
Mich interessiert aber vor allen Dingen jetzt, nicht was bei der Einladung schief gehen kann, sondern was bei der 1. Wahlversammlung schief gehen kann.
Gibt es Erfahrungen dazu?