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Verstoß gegen §119 BetrVG - wie fordern wir Anwalt an?

L
Lu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen !!!

Wir brauchen dringend Hilfe-wir sind als BR noch sehr unerfahren und haben nun ein Dickes Problem ! Vor zwei Wochen haben wir im Monatsgspräch mit der Geschäftsführung mündlich Vereinbarungen getroffen - zu Themen, bei denen Er sich bisher nicht an gesetzlichen Vorschriften gehalten hatte. Wir haben dann eine Woche später einen öffentlichen Aushang dazu gemacht. Nun hat die Geschäftsleitung einen Zettel ausgehängt, in dem Sie deutlich sagt, Sie weiß davon gar nichts und der BR hätte dies eigenmächtig getan. Der BR währe eine Interessenvertretung der Mitarbeiter und würde zu Zeit nicht so handeln. Weiter, dass es derzeit gesetzliche Vereinbarungen gibt, die der AG noch nicht voll ausgeschöpfthätte. Zurzeit ist eine Discussion mit dem BR nicht möglich, der BR müsse den Betriebsfrieden wahren, usw.

Ich denke dies ist ein verstoß gegen §119 BetrVG. Nun möchten wir einen Anwalt hinzuziehen, kann ich den nun einfach so anrufen, muß der AG informiert werden ?

Danke Lu

3.775016

Community-Antworten (16)

B
betriebsratten

03.08.2006 um 11:11 Uhr

Guten Morgen, einbeziehung eines Rechtsanwaltes muss im BR beschlossen werden und der AG hat zuzustimmen...der bezahlts auch. Dass Dinge von Betriebsräten vollkommen falsch verstanden werden ist die Regel :-)) deshalb entweder ein Protokoll erstellen und von allen abzeichnen lassen, oder die Sachen die man haben will unter Bezug auf das Gespräch schriftlich und notfalls mit Fristsetzung einfordern. Im Zweifelsfall dies auch vorher als Beschluss machen.

Gruss von den Betriebsratten

K
Kölner

03.08.2006 um 11:11 Uhr

@Lu Das sind m.E. Positionskämpfe. Und der BR hat den AG ziemlich brüskiert. Was soll ein Anwalt denn hier bewirken? Die tiefe des Risses zwischen BR und AG vergrössern?

Ich würde mit ihm sofort ein BR/AG-Gespräch anberaumen mit Tagesordnung, Protokollführung usw.. Die Ergebnisse wären zu protokollieren und jede Seite bekommt eine Kopie. So wird die ganze Sache "wasserdichter".

§ 119 BetrVG sehe ich noch nicht, zumal auch ein § 23 BetrVG-Verfahren aus Sicht des AG denkbar wäre...

W
wölfchen

03.08.2006 um 11:27 Uhr

@ Lu

  1. Obwohl ich im Forum schon verdächtigt wurde, gern die Arbeitsgerichte zu beschäftigen: ich denke in diesem Fall hat kölner Recht. Überlegt`s Euch bitte, auch wenns schwer wegzustecken ist!
  2. Zur eigentlichen Frage: falls mal ein Anwalt beauftragt werden muß:
  • erstens (ganz, ganz wichtig) die ordentliche und rechtzeitige Einladung
  • zweitens (ebenfalls ganz, ganz wichtig) der TOP muss ordentlich in der Tagesordnung als Beschlussantrag enthalten sein
  • drittens ein sauberer, ordentlicher Beschluß ist genau so wichtig und für die korrekte Formulierung würde ich vielleicht den Anwalt der Wahl im Vorfeld konsultieren, die 2 Sätze möchte er/sie Euch auf Kulanz diktieren. Bei uns ist es so, dass die Überprüfung der Formalitäten ein Lieblingsspiel des gegnerischen Anwalts ist. Hast Du da einen Fehler gemacht, freuen sich die Arbeitsrichter, weil sie in der Sache nicht entscheiden brauchen, sondern die Klage wegen Formfehlers abweisen können.
L
Lu

03.08.2006 um 11:30 Uhr

Hallo !!!

Wir haben dazu ein Protokoll, das hat auch Er, allerdings hat Er sich dazu noch nicht geäußert. Er gibt in seinem Schreiben auch zu, dass wir darüber gesprochen haben.

Allerding finde ich es sehr hart, uns vorzuwerfen, wir würden nicht im Interresse der Mitarbeiter handeln und den Betriebsfrieden stören, nur weil wir möchten, das die Mitarbeiter die Ruhepausen einhalten und keine Schichten mit 12 Stunden schieben, sowie Rufbereitschaften ohen Bezahlung machen müssen. Wir als BR werden nicht Informiert, egal zu welchem Thema, man übergeht uns bei Mitbestimmungspflichtigen Dingen und wirft uns permanent vor, wir machen Probleme, wo keine sind. Natührlich ist der Ton hier kein Zuckerschlecken. Alber sollen wir nun ruhig sein und Ihn so weiter machen lassen?

Lu

K
Kölner

03.08.2006 um 11:36 Uhr

@Lu Vergleiche doch bitte mal Deine beiden Beiträge. Stellst Du im Hinblick auf die dort gegebenen Informationen einen Unterschied fest?

W
wölfchen

03.08.2006 um 11:46 Uhr

@ kölner Ich sehe da auch einen Unterschied, würde ihn aber so interpretieren, dass das eine die Sachfrage, das andere der Hintergrund ist.

@ Lu Obwohl dieser böse Hintergrund: Ihr fallt mit §119 nach meiner bescheidenen Meinung auf die Nase, und dann ist die Häme auf der Gegenseite noch größer. Man beweist manchmal mehr Größe, wenn man (von mir aus auch zähneknirschend) auf die Konfrontation verzichtet. Macht das man lieber bei einer sicheren Sache.

RI
Ramses II

03.08.2006 um 11:59 Uhr

Lu,

Du hast schon Recht! Wenn man feststellt dass man dem Gegner unterlegen ist, dann sollte man sich auf den Rücken drehen und dem Gegner die ungeschützte Kehle präsentieren damit dieser kraftvoll zubeissen kann. Wenn man aus eigener Schwäche stets der Unterlegene ist, dann hat es keinen Sinn zu kämpfen.

Mit diesem Strafverfahren, welches aus Eurer Frustration heraus verständlich sein mag, aber eigentlich nur zu verlieren ist, bereitet Ihr Eure eigenen Kapitulation vor und Euer Arbeitgeber lässt die Champagnerkorken knallen.

Viel Spaß!

Wer kämpft kann verlieren! Wer nicht kämpft hat schon verloren! Wer an der falschen Front kämpft vernichtet sich selbst!

L
Lu

03.08.2006 um 12:10 Uhr

Hallo !!!

Natürlich bin ich nicht glücklich mit den Antworten, aber ich kann damit ganz gut umgehen. Sollten wir als BR nun eine Gegendarstellung schreiben?

Danke Lu

RI
Ramses II

03.08.2006 um 12:15 Uhr

Lu,

klaro! Führt einen Zettelkrieg, passt aber auf dass Ihr Euch nicht verzettelt!

Möglicherweise könnte es aber auch Sinn machen sich auf die brennendsten Sachfragen zu konzentrieren.

W
wölfchen

03.08.2006 um 12:25 Uhr

Gegendarstellung würde ich Euch auch nur mit Bauchschmerzen empfehlen, weils doch wieder Konfrontation ist. Besser (aus meiner Sicht) ist der Vorschlag von Kölner und dann würde ich eventuell das protokollierte Ergebnis der Besprechung in der Betriebsversammlung kundtun, da könnt ihr auch besser auf Fragen dazu eingehen. Ihr könnt es aber auch auszugsweise oder komplett erst dann aushängen. Das macht einen schön sachlichen Eindruck, jedenfalls aus meiner Sicht einen besseren als eine Gegendarstellung. Wir hatte so ein Gezänk am schwarzen Brett mit Darstellung, Gegendarstellung, gegen- Gegendarstellung und gegen - gegen - Gegendarstellung vor Jahren auch schon mal. Man macht sich damit aber wirklich nur klein. Und das habt Ihr bestimmt nicht nötig!

L
Lu

03.08.2006 um 12:39 Uhr

Hallo wölfchen !!!

Deinen Vorschlag finde ich sehr gut und ich denke so werden wir wohl auch machen. Zukünftig werden wir eben sofort das Protokoll gegenzeichnen lassen.

Aber was sagt uns dass, man kann daraus nur lernen !!!

Ich dank Euch mal und so wie ich die Sache sehe, werden wir uns in der Zukunft bestimmt noch öffter hier treffen.

Dank Euch allen Lu

L
Lu

03.08.2006 um 12:46 Uhr

Ach ja, Ramses hätte ich fast vergessen !!!

Habe Deine Kommentare schon ein paar mal gelesen. Nichts für zarte Seelen, hart, etwas schnippisch, aber gut.

Fühl Dich nicht zu sehr geschmeichelt!

Lu

W
wölfchen

03.08.2006 um 12:59 Uhr

Eine Anmerkung noch dazu: ein wirklich guter Anwalt hätte Euch auch davon abgeraten. Nur die weniger guten hetzen wegen des Verdienstes ihre Mandanten in aussichtslose Prozesse.

M
matze83

04.08.2006 um 10:35 Uhr

Hallo Lu

was ich interessant finde ist deine antwort

"Wir haben dazu ein Protokoll, das hat auch Er, allerdings hat Er sich dazu noch nicht geäußert. Er gibt in seinem Schreiben auch zu, dass wir darüber gesprochen haben. "

Ich denke dass der Arb eitgeber diesem Protokoll innerhalb unmittelbar hätte widersprechen müssen wenn er Einwände hat ( Natürlich nur wenn Ihr belegen könnt dass er das Protokoll hat).

Hat er nicht widersprochen war er mit dem Inhalt ein verstanden. Da er auch zugibt über die betreffenden Themen gesprochen zu haben kann er dann uch nicht das gegenteilö behaupten. Also noch mal kurz:

  1. Bekommt Protokoll (Zeugen!)
  2. Widerspricht dem Inhalt des Protokolls nicht
  3. Gesteht ein, über die Themen gesprochen zu haben Ergo: Themen gibt er zu und durch den fehlenden widerspruch gesteht er die Richtigkeit des Protokolls eín. Damit dürfte man ihn eigentlich haben!

MFG Matze

L
Lu

07.08.2006 um 11:18 Uhr

Wir werden es probieren !

Danke Lu

C
cheetah

07.08.2006 um 16:23 Uhr

Hallo Lu, ihr solltet auch besser bei den einzelnen Sachthemen mit dem AG streiten und dort die Möglichkeiten ausschöpfen. Den Streit über §119 zu führen bringt sicherlich nicht wirklich Erfolg. Aber kleine Nadelstiche zu Themen mit mehr Möglichkeiten (Einigungsstelle etc.) hilft vielleicht eher weiter; auch wenn man es nur als Erpressungspotential nutzt.

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