wir möchten nun als BR zum ersten Mal Einsicht in die Gehaltslisten vornehmen.
Nun wurde uns gesagt, dass wir uns für max. 2 Stunden an dem PC der Personalabteilung aufhalten und die vorgefertigten Listen einsehen dürfen.
Wir sind der Meinung, dass man uns keine zeitliche Begrenzung aufdrücken darf, auf jeden Fall nicht 2 Stunden und dass wir uns die Listen alleine ansehen dürfen.
Wir wollen uns ja in Ruhe die Listen ansehen und uns zwischendurch auch unterhalten,
auch geht es dem AG ja nichts an, welche Notizen wir uns machen.
Ist unsere Auffassung so richtig, worauf können wir uns berufen?
stube
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht