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Einsicht in Bruttogehaltslisten

S
stube
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir möchten nun als BR zum ersten Mal Einsicht in die Gehaltslisten vornehmen. Nun wurde uns gesagt, dass wir uns für max. 2 Stunden an dem PC der Personalabteilung aufhalten und die vorgefertigten Listen einsehen dürfen. Wir sind der Meinung, dass man uns keine zeitliche Begrenzung aufdrücken darf, auf jeden Fall nicht 2 Stunden und dass wir uns die Listen alleine ansehen dürfen. Wir wollen uns ja in Ruhe die Listen ansehen und uns zwischendurch auch unterhalten, auch geht es dem AG ja nichts an, welche Notizen wir uns machen.

Ist unsere Auffassung so richtig, worauf können wir uns berufen?

stube

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Community-Antworten (6)

R
rolfo

14.06.2011 um 13:23 Uhr

Wer ist wir, der gesamte BR? Wie groß ist euer BR?

S
stube

14.06.2011 um 13:31 Uhr

Hallo, also wir sind 11 BR Mitglieder und 2 von uns wollen wir zur Einsichtnahme schicken. Es geht hierbei um ca 110 Mitarbeiter. Das sind 2 Abteilungen bei uns in der Firma. Die anderen nehmen wir uns später vor.

stube

S
SuzieQ

14.06.2011 um 14:17 Uhr

stube, siehe: BAG Beschluss vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

G
ganther

14.06.2011 um 19:35 Uhr

Welche 2 BRM sind denn das? Das Gesetz regelt die Zuständigkeit im Gremium hierfür genau...

K
keiner

14.06.2011 um 19:41 Uhr

Bei eurer größe wäre das dann der betriebsausschuss

S
stube

15.06.2011 um 02:57 Uhr

Hallo, wir haben einen Lohnausschuss. Diesen haben wir beauftragt.

stube

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