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befristete Einstellung mit Sachgrund - Arbeitsverhältnis bestand schon mal

F
Freeplay
Jan 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen, wir haben eine Anhörung erhalten, in der ein Mitarbeiter mit Sachgrund befristet beschäftigt werden soll. Diese Befristung ist ohne Angabe des Zeitraums, da es sich um eine Vertretung eines Langzeiterkrankten handelt, dessen Rückkehr nicht absehbar ist.

Der Einzustellende war jedoch vor drei Jahren bereits mit einem Festvertrag bei uns beschäftigt und hat damals gekündigt.

Ich weiß, dass man, sobald man bereits in der Vergangenheit beschäftigt war, nicht sachgrundlos befristet werden darf.

Wie verhält es sich jedoch nun, mit einer Sachgrundbefristung, die gegeben ist?

Ich finde hierzu leider nicht die passenden Paragraphen, weiß jedoch, das dies irgendwo geschrieben steht, auch in den AR Kursen wurde darüber gesprochen.

Habt ihr den Paragraphen hierzu parat und könnt mir weiterhelfen?

Ich suche in der Zwischenzeit parallel zu dieser Frage weiter.

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Community-Antworten (15)

F
Freeplay

25.01.2022 um 17:40 Uhr

Beiden Artikeln ist zu entnehmen, dass diese Art der Befristung möglich ist, solange der Sachgrund vorliegt, vielen Dank @celesto, somit können wir dieser Einstellung in Bezug auf die Befristung zustimmen.

C
Catweazle

25.01.2022 um 18:45 Uhr

Selbst eine unzulässige Befristung wäre kein Widerspruchsgrund.

C
celestro

25.01.2022 um 18:51 Uhr

@Catwaezle:

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

  1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,

das würde doch (dann) zutreffen, oder nicht?

C
Catweazle

25.01.2022 um 19:10 Uhr

Der Arbeitgeber muss dem BR noch nicht einmal mitteilen ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt. Das ist auch irgendwie logisch. Es geht ja um die Einstellung und nicht um Vertragsinhalte.

Guckst du: 7 ABR 86/09 (Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes)

C
celestro

25.01.2022 um 22:13 Uhr

Nur geht es darum hier nicht. Wenn der AG die Einstellung vornehmen wollen würde und dem BR explizit sagen würde "sachgrundlos", kann er sich bei Widerspruch mMn nicht darauf zurückziehen und sagen "ich hätte Euch gar nichts darüber sagen brauchen".

C
Catweazle

25.01.2022 um 22:39 Uhr

Thomas Lakies: Mitbestimmungspflichtig ist nur die Einstellung als solche, nicht der Vertragsinhalt. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat darüber zu unterrichten, ob die Einstellung des Arbeitnehmers befristet oder unbefristet erfolgen soll, nicht aber darüber, ob die Befristung ohne oder mit Sachgrund (ggf. mit welchem) erfolgen soll. Nach der Rechtsprechung kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen sei nämlich kein Instrument einer umfassenden Kontrolle des Inhalts des Arbeitsvertrags. Quelle: Bund-Verlag

D
DummerHund

25.01.2022 um 23:10 Uhr

Ich sehe es mal so das ihr Beide recht habt. Er muss es nicht angeben. Nur tut er es, kann er hinterher nicht rum druxen und sagen, nöö hätte ich nicht angeben brauchen. Ist es einmal angegeben ist es Bestandteil der eingereichten Unterlagen und somit Bestandteil der Anhörung.

C
celestro

26.01.2022 um 01:23 Uhr

Sehe ich nicht (mehr) so. Der letzte Kommentar von Catweazle:

"Nach der Rechtsprechung kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig."

ist da wohl eindeutig. Und Lakies dürfte das als Richter am Arbeitsgericht ganz gut einordnen können.

E
enigmathika

26.01.2022 um 10:26 Uhr

Was der BR allerdings machen könnte, wäre den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass die Befristung möglicherweise nicht gültig ist und er das ganz genau prüfen soll. (wenn er will)

G
ganther

26.01.2022 um 13:30 Uhr

bin ich jetzt blöde? Wir haben doch eine Einstellung MIT Sachgrund:

"in der ein Mitarbeiter mit Sachgrund befristet beschäftigt werden soll.....da es sich um eine Vertretung eines Langzeiterkrankten handelt, dessen Rückkehr nicht absehbar ist."

und mit Sachgrund ist eine anschließende Befristung möglich

C
Catweazle

26.01.2022 um 13:53 Uhr

Wir haben eine Einstellung mit Befristung. Der Sachgrund oder auch nicht ist für den BR uninteressant. Es kann ja auch nur die Information des Arbeitgebers fehlerhaft sein. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Befristung jedoch nicht. Diese würde automatisch durch eine gesetzliche Regelung ersetzt.

X
XYZ68

26.01.2022 um 14:39 Uhr

Also ganz ehrlich, wenn ansonsten der Einstellung nichts entgegensteht, warum sollte ich wegen eines Sachgrundes oder eben keines Sachgrundes widersprechen. Im Zweifelsfall soll der Arbeitnehmer vor Gericht klären, ob die Befristung rechtens war.

C
celestro

26.01.2022 um 15:52 Uhr

"bin ich jetzt blöde?"

Jein! Die Frage war mit der ersten Antwort schon geklärt. Es ging jetzt "nur noch" um die Tatsache, ob der BR der Einstellung widersprechen könnte, wenn die Befristung nicht rechtens wäre (also z.B. ohne Sachgrund).

G
ganther

26.01.2022 um 18:27 Uhr

okay :) :) :)

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