Guten Tag zusammen, wir haben eine Anhörung erhalten, in der ein Mitarbeiter mit Sachgrund befristet beschäftigt werden soll. Diese Befristung ist ohne Angabe des Zeitraums, da es sich um eine Vertretung eines Langzeiterkrankten handelt, dessen Rückkehr nicht absehbar ist.

Der Einzustellende war jedoch vor drei Jahren bereits mit einem Festvertrag bei uns beschäftigt und hat damals gekündigt.

Ich weiß, dass man, sobald man bereits in der Vergangenheit beschäftigt war, nicht sachgrundlos befristet werden darf.

Wie verhält es sich jedoch nun, mit einer Sachgrundbefristung, die gegeben ist?

Ich finde hierzu leider nicht die passenden Paragraphen, weiß jedoch, das dies irgendwo geschrieben steht, auch in den AR Kursen wurde darüber gesprochen.

Habt ihr den Paragraphen hierzu parat und könnt mir weiterhelfen?

Ich suche in der Zwischenzeit parallel zu dieser Frage weiter.