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Kann BR Versetzung MA verlangen wenn diese von einer Kündigung bedroht ist?

M
Mercyful
Nov 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

hat der BR eigentlich die Möglichkeit, wenn einem Mitarbeiter in seinem Bereich die (betriebsbedingte) Kündigung droht zu verlangen, dass dieser Mitarbeiter in einem anderen Bereich weiterbeschäftigt wird?

Hintergrund ist hier eine Lagermitarbeiterin, die seit 15 Jahren tätig ist und in deren Bereich betriebsbedingt Personal abgebaut werden soll. Da sie mit 15 Jahren die geringste Betriebszugehörigkeit aufweist, soll ihr gekündigt werden.

Nun könnte man aus Sicht des BR diese Mitarbeiterin in einem anderen Lagerbereich einsetzen (Tätigkeiten bzw. Anforderungen absolut vergleichbar), da hier viele Mitarbeiterinnen sind, die geringere Betriebszugehörigkeiten aufweisen und in dem auch sehr viele Leiharbeiterinnen beschäftigt sind.

Gespräche mit der für diesen Bereich des Lagers verantwortlichen Person hat nichts positives ergeben, also man möchte die Mitarbeiterin aus dem anderen Bereich nicht haben.

Hat der BR hier die Möglichkeit, die Versetzung zu verlangen ohne dass es dabei zu einer Kündigung kommen muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

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celestro

05.11.2018 um 11:11 Uhr

Verlangen kann man viel (ohne das es wen interessieren muß) ... aber spätestens hier:

"§ 102 BetrVG:

(3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn

  1. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,"

wird der AG ggf. ein Problem bekommen.

M
Mercyful

05.11.2018 um 11:16 Uhr

@ celestro = Soweit wollen wir es ja gar nicht kommen lassen sondern bereits im Vorfeld schon die Initiative ergreifen um der Mitarbeiterin zu helfen. Daher ist der §102 uns hinreichend bekannt, würde aber eine Kündigung u.U. nicht verhindern.

C
celestro

05.11.2018 um 11:20 Uhr

Der AG sollte wissen, daß er mit einer Kündigung nicht durchkommt, wenn es einen anderen Arbeitsplatz gibt. Verlangen könnt Ihr das natürlich, aber der AG muß sich um Euer Verlangen nicht groß scheren (sollte er aber).

Ich denke, Ihr habt hier ein scharfes Schwert und solltet die Sache beruhigt auf Euch zu kommen lassen. Aber vernünftig reden kann man selbstverständlich immer.

K
kratzbürste

05.11.2018 um 11:49 Uhr

Wenn die Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben werden, sollte sich die Kollegin bewerben.

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