Wir haben das Problem, dass wir in fast allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht gehört werden. So auch bei Einstellungen. Dies mussten wir in der Vergangenheit nur zähneknirschend und schriftlichdaraufhinweisend hinnehmen. Nun bekommen wir allerdings eine einmaliger Gelegenheit uns tatsächlich gegen eine Einstellung auszusprechen, da es um die Ehefrau eines leit. Angestellten geht. Ablehnungsgründe sind da. Wie gehen wir nun am besten vor? Offiziell wissen wir noch nichts von der Einstellung - sie soll in 2Wo. bei uns anfangen und wir hätten ganz gerne, dass sie beispielsweise über einstweile Verfügung SOFORT wieder aufhört. Wie kann das gehen? Schriftlicher Hinweis an AG - aber worauf? Verlangen auf Nichtbeschäftigung oder wie hieße das? Dannach §40 Rechtsanwalt? Danke schon mal.