Hallo, folgende Frage

Ich als BR-Vorsitzende habe einen Brief der GL erhalten, welche auf 6.6.2011 datiert ist. Die GL legt Wiederspruch gegen das BR-Protokoll vom 4.5.2011 ein, welches Sie am folge Tag erhielten, sprich am 5.5.2011. GL erhielt natürlich nur betreffende Abschnitte des Protokolls, wo diese auch dabei waren. Laut des Briefes, wollen Sie uns eine Begründung des Wiederspruchs zeitnah zukommen lassen.

Ich möchte / werde dem Wiederspruch wiedersprechen bzw. nicht Annehmen, da laut §34 Absatz 2 BetrVG, eine Einwende gegen die Niederschrift unverzüglich schriftlich zu erheben ist.
Da unsere GL die Niederschrift seit einem Monat hat, gehe ich davon aus, dass eine unverzügliche Einwende nicht mehr greift

Meine Frage:
Gibt es möglicherweise Fristen für Wiedersprüche gegen Niederschriften / Protokolle vom BR.
Gibt es entsprechende Urteile oder weitere Gesetze (außer §34 BetrVG)?