Ausreichende Information der Betriebsrates?
Hallo, sämtliche Kollegen in dem Betriebsteil, für den es auch Betriebsanordnungen gibt, müssen einen gewissen Grad an Englischkenntnissen nachweisen, um dort zu arbeiten. Diesen Umstand nutzt der Arbeitgeber seit kurzer Zeit nun, um sämtliche Betriebsanordnungen nur noch in englisch und nicht wie vorher in deutsch und englisch zu veröffentlichen. Als Begründung nennt er die geringe Anzahl Englisch-Mutersprachler, die erst im Laufe ihrer Ausbildung in diesem Betriebsteil, einen gewissen Grad an Deutschkenntnissen nachweisen müssen. Da der Betriebsrat aber nicht nur aus Kollegen diese Betriebsteils besteht und trotzdem evtl. ein Mitbestimmungs-, auf jeden Fall aber ein Informationsrecht hat, baten wir den Arbeitgeber um Rückkehr zum alten Verfahren, die BAOen in deutsch und englisch zu verfassen. Dies lehnt er aus Kostengründen ab. Gibt es eine Möglichkeit nach BetrVG ihn dazu zu zwingen?
Community-Antworten (3)
10.06.2011 um 13:51 Uhr
die Information des AG an den BR muß
- rechtzeitig
- umfassend und - verständlich sein
daraus ergibt sich das Recht des BR - auch in internationalen Konzernen - grundsätzlich in deutsch informiert zu werden
man könnte dem AG drei Alternativen anbieten :
ob sich der BR darauf beruft, nicht " ordentlich " informiert worden zu sein und dies bis zum Arbeitsgericht vorantreibt
oder ob der BR einen Übersetzer beschließt, den der AG nach § 40 BetrVG bezahlen müsste
oder ob der AG nicht lieber wie vorher "zweisprachig" informiert
mal sehen, welche Möglichkeit der AG "aus Kostengründen" wählt
10.06.2011 um 14:03 Uhr
Es kommt auf die Betriebssprache an. Das Ändern der Betriebssprache unterliegt der MB und könnte eine Betriebsänderung darstellen.
10.06.2011 um 14:22 Uhr
nein, die "Betriebssprache" ist hierbei unmassgeblich
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