Hallo, sämtliche Kollegen in dem Betriebsteil, für den es auch Betriebsanordnungen gibt, müssen einen gewissen Grad an Englischkenntnissen nachweisen, um dort zu arbeiten. Diesen Umstand nutzt der Arbeitgeber seit kurzer Zeit nun, um sämtliche Betriebsanordnungen nur noch in englisch und nicht wie vorher in deutsch und englisch zu veröffentlichen. Als Begründung nennt er die geringe Anzahl Englisch-Mutersprachler, die erst im Laufe ihrer Ausbildung in diesem Betriebsteil, einen gewissen Grad an Deutschkenntnissen nachweisen müssen. Da der Betriebsrat aber nicht nur aus Kollegen diese Betriebsteils besteht und trotzdem evtl. ein Mitbestimmungs-, auf jeden Fall aber ein Informationsrecht hat, baten wir den Arbeitgeber um Rückkehr zum alten Verfahren, die BAOen in deutsch und englisch zu verfassen. Dies lehnt er aus Kostengründen ab. Gibt es eine Möglichkeit nach BetrVG ihn dazu zu zwingen?