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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausreichende Information der Betriebsrates?

E
eddavombr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sämtliche Kollegen in dem Betriebsteil, für den es auch Betriebsanordnungen gibt, müssen einen gewissen Grad an Englischkenntnissen nachweisen, um dort zu arbeiten. Diesen Umstand nutzt der Arbeitgeber seit kurzer Zeit nun, um sämtliche Betriebsanordnungen nur noch in englisch und nicht wie vorher in deutsch und englisch zu veröffentlichen. Als Begründung nennt er die geringe Anzahl Englisch-Mutersprachler, die erst im Laufe ihrer Ausbildung in diesem Betriebsteil, einen gewissen Grad an Deutschkenntnissen nachweisen müssen. Da der Betriebsrat aber nicht nur aus Kollegen diese Betriebsteils besteht und trotzdem evtl. ein Mitbestimmungs-, auf jeden Fall aber ein Informationsrecht hat, baten wir den Arbeitgeber um Rückkehr zum alten Verfahren, die BAOen in deutsch und englisch zu verfassen. Dies lehnt er aus Kostengründen ab. Gibt es eine Möglichkeit nach BetrVG ihn dazu zu zwingen?

98703

Community-Antworten (3)

S
Südmann

10.06.2011 um 13:51 Uhr

die Information des AG an den BR muß

  • rechtzeitig
  • umfassend und - verständlich sein

daraus ergibt sich das Recht des BR - auch in internationalen Konzernen - grundsätzlich in deutsch informiert zu werden

man könnte dem AG drei Alternativen anbieten :

ob sich der BR darauf beruft, nicht " ordentlich " informiert worden zu sein und dies bis zum Arbeitsgericht vorantreibt

oder ob der BR einen Übersetzer beschließt, den der AG nach § 40 BetrVG bezahlen müsste

oder ob der AG nicht lieber wie vorher "zweisprachig" informiert

mal sehen, welche Möglichkeit der AG "aus Kostengründen" wählt

C
charlot

10.06.2011 um 14:03 Uhr

Es kommt auf die Betriebssprache an. Das Ändern der Betriebssprache unterliegt der MB und könnte eine Betriebsänderung darstellen.

S
Südmann

10.06.2011 um 14:22 Uhr

nein, die "Betriebssprache" ist hierbei unmassgeblich

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