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Außendienst in Elternzeit

S
SabineV
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit im Außendienst. Wie schaut es bei einem Außendienst dessen Gehalt aus Festgehalt + Provision besteht aus? Hat er weiterhin Anspruch auf Provision aus seinem Verkaufsgebiet in der Elternzeit? Bzw. zumindest auf die Geschäfte die er vorbereitet hat und in dieser Zeit zum Abschluss kommen.

Kann evtl. eine separate Vereinbarung mit der GL getroffen werden?

Gruß Bine

1.08001

Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

10.06.2011 um 13:11 Uhr

Die Gewährung von Erziehungsgeld richtet sich nach den §§ 1 bis 14 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2001 (BGBl I, S. 3359 ff), geändert durch Artikel 20 des Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I, S. 3087 ff).

Kann evtl. eine separate Vereinbarung mit der GL getroffen werden? Der AG kann ggf. freiwillige Leistungen geben.

Aber: In Höhe dieses Sockelbetrags wird das Elterngeld nicht mit anderen Sozialleistungen, wie z. B. dem Arbeitslosengeld II, verrechnet. Dagegen müssen sich Mütter das nach der Geburt bezogene Mutterschaftsgeld sowie den ggf. zusätzlich bezogenen Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld anrechnen lassen http://www.borgard.biz/elterngeld.html

Wäre also ein Nullsummenspiel!

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