Einsicht in den PC des BR
Nochmal eine Frage.:
Unser Betriebsrat hat eine Gemeinschafts E-Mail Adresse. Z. B. Betriebsrathonululu.de. Es sind zugriffsberechtigungen vergeben worden, für den BRV, seinen Stellv. und die Schreibkraf. Den anderen Mitgliedern wird verweigert, an die PC`s zu gehen oder Mail nachzusehen. Einige der BR Mitglieder haben die Vermutung, dass im Gremium nicht alles gesagt, besprochen oder Schriftverkehre mit der GF verlesen oder Mitgeteilt werden.
Frage nun: Was kann man dagegen tun, so dass auch andere Mitglieder des BR diesen PC einsehen dürfen und haben sie nicht ein Anrecht darauf? Welche Rechtsprechung gibt es dazu oder Gesetzestexte?
Bitte um Antwort.
Danke
Community-Antworten (1)
09.06.2011 um 21:16 Uhr
Ein uraltthema welches auch hier schon sehr oft behandelt wurde. Jedes BRM hat das Recht alle Unterlagen incl. Mails einzusehen so auch das BAG. Im Web und hier findet man den Beschluss
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