Ist es arbeitsrechtlich zulässig von der betriebsversammlung nach hause zu fahren, dort seine Pause zu verbringen und dann zur Arbeitsstelle zurückzukehren (alles Arbeitszeit)??? muss als betriebsratmitglied beantwortet werden

die Betriebsversammlung war an einem externen Ort und m.E. muss ich doch, um versichert zu sein auf direkten Wege zur Arbeitstelle zurückkehren, oder? Ja es gibt Gleitzeit, aber kann der MA hier einfach selbst bestimmen, wann er sie macht, geht es hier nicht nach den geschäftl. Belangen? Danke!