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Überschreitung der Grenze von 200 MA

A
AS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR Kollegen, wir werden demnächst in unserem Betrieb die 200 MA Grenze überschreiten. Rücken damit zwei Ersatzmitglieder zu Vollmitglieder im BR auf oder laufen die Geschäfte mit 7 BR Volmitgliedern bis zur nächsten BR Wahl weiter? Danke für eine schnelle Antwort

1.12608

Community-Antworten (8)

F
Forentroll

08.06.2011 um 10:07 Uhr

NEIN! Es wird nicht einfach erhöht. Es zählt die Anzahl der BRMs die im Wahlausschreiben stehen. Ein senken oder erhöhen ist nicht erlaubt. Schon mal das Betriebsverfassungsgesetz und evtl. mal eine Kommentierung in der Hand gehabt?

Ausnahme: §13 BetrVG (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,

Hier darf neu gewählt werden. Sonst nicht!

R
rkoch

08.06.2011 um 12:50 Uhr

Kleine Korrektur zu Forentroll:

Hier ** MUSS ** neu gewählt werden.

Das gilt selbst dann wenn sich die Größe des BR nicht verändert. Sinn der Vorschrift ist in diesem Fall der geänderten Belegschaftszusammensetzung Rechnung zu tragen, sprich: Durch die zusätzlichen (weggefallenen) AN könnte sich die Meinung innerhalb der Belegschaft verschoben haben was zu einem geänderten Wahlergebnis führen würde, also muß neu gewählt werden.

Weiterhin ergänzend (weil immer wieder missverstanden): Hier steht nicht "innerhalb" von 24 Monaten, sondern "mit Ablauf" von 24 Monaten. Das bedeutet: Exakt an dem Tag an dem die Wahl 24 Monate zurückliegt wird beurteilt ob Neuwahlen einzuleiten sind. Davor und Danach sind Veränderungen der Belegschaftsstärke irellevant.

K
keiner

08.06.2011 um 13:14 Uhr

rkoch was ist das denn?

der §13 ist da eindeutig wann gewählt werden muß.

R
rkoch

08.06.2011 um 14:56 Uhr

@keiner

Falls Du Dich auf meinen letzten Absatz beziehst dann such doch mal im Forum wie oft wir dieses Thema schon hatten und wie oft dieser Satz missverstanden wurde. Und fast immer im Zusammenhang mit genau der selben Frage die AS gestellt hat.

K
keiner

08.06.2011 um 15:01 Uhr

rkoch nö, ich beziehe mich auf diesen satz:

Hier ** MUSS ** neu gewählt werden.

R
rkoch

08.06.2011 um 15:35 Uhr

Ja und? WENN (wie Forentroll schreibt) 24 Monate nach der Wahl die Anzahl der AN (usw.) dann MUSS eben gewählt werdenm nicht wie Forentroll schreibt "darf". Und genau da ist, wie Du selbst schreibst, §13 eindeutig, oder?

Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen

IST ist die MUSS-Form. Eine Wahl IST bei Eintreten eines der aufgezähten Umstände durchzuführen. Nicht: Eine Wahl kann bei Eintreten (usw.) durchgeführt werden.

Ich wiederhole mich: Wo ist Dein Problem?

K
keiner

08.06.2011 um 15:46 Uhr

dann habe ich dich falsch verstanden! ich hatte verstanden, dass du zu as meinst, dass gewählt werden muß. Nicht das du forentrolls interpretation des §13 betrvg berichtigst.

in dem zusammenhang finde ich auch noch wichtig: um die hälfte, mindestens aber um 50

das wird immer wieder überlesen ;-)

R
rkoch

08.06.2011 um 16:00 Uhr

Sorry, ich dachte mit dem "kleine Korrektur" und dem Zitatzeichen ">" wäre mein Beitrag klar, aber stimmt, da ich anschließend nicht mehr darauf eingehe (außer im zweiten Absatz) konnte man es tatsächlich so verstehen das ich meine das jetzt sofort auf jeden Fall gewählt werden muss. Dem ist natürlich nicht so.

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