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Müssen wir einen Betriebsausschuss bilden?

M
MrBaLLeR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe ein paar Fragen. Kurz zur Erläuterung: Sind ein Unternehmen mit ca. 200 Angestellten! Dem nach müssen im Betriebsrat 9 Personen sein. Zur Wahlzeit waren es über 200! Da wir im moment nicht alle besetzt haben, sind wir unter 200.

Laut BetrVG muss ab 200 Angestellten ein Betriebsausschuss erstellt werden, der insgesamt 5 Mitglieder (3 gewählte, Vorsitzender und Stellvertreter)

Muss dieser erstellt erstellt werden? und welche Aufgaben werden ihm übertragen? Und wenn wir wieder unter 200 Angestellten sind, darf dieser Ausschuss mit seinen Aufgaben bestehen bleiben?

2.42004

Community-Antworten (4)

W
Werner

03.05.2006 um 12:49 Uhr

HAllo MrBaLLeR, ab 9 BR ist ein BA zu bilden! Das ist eine Mußvorschrift nach §27 BetrVG.

M
MrBaLLeR

03.05.2006 um 12:52 Uhr

Ok das hab ich verstanden. Aber welche Aufgaben kann oder muss dem Ausschuss übertragen werden?

Das ersehe ich nicht im §27.

Welche Angelegenheiten kann er klären? Es steht nur drin, das er die laufenden Geschäfte regelt? Was soll ich darunter verstehen?

Denn unser Vorsitzender hätte ja dann garnichts mehr zu tun, wenn der Aussschuss alles regelt :-)

K
Kölner

03.05.2006 um 16:22 Uhr

Ich finde es schlimm, dass man den Fitting nicht auf CD bekommt:

@MrBaLLeR Der BA kann als Aufgabe haben:

  • Beschlüsse des BR vorbereiten
  • Auskünfte einholen
  • Unterlagen beschaffen
  • Gewerkschaft kontaktieren
  • Vorsprechungen mit dem AG führen
  • BV's vorbereiten
  • Anfragen der AN entgegennehmen
  • Schriftwechsel erledigen
  • ...

Da der Vorsitzende bei Euch im BA sitzt, er zudem freigestellt ist, wird er immer noch genug zu tun haben.

M
MrBaLLeR

03.05.2006 um 16:26 Uhr

Vielen Dank Kölner

Das hat mir gut geholfen... Besser gehts nicht :-)

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