Erstellt am 24.01.2022 um 08:07 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 24.01.2022 um 08:50 Uhr von Kjarrigan
unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung
Imho muss der TOP "Neuwahl" auf die nächste reguläre BR Sitzung
Erstellt am 24.01.2022 um 09:22 Uhr von Enigmathika
Gar nicht. Bei der nächsten Siztzung muss gewählt werden.
Erstellt am 24.01.2022 um 09:53 Uhr von Thomas63
Nächste Tagesordnung:
Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden
Wahl des/der stellv. Betriebsratsvorsitzenden (für den Fall das der Stellv. zum Vorsitzenden gewählt wird.)
Ansonsten wie schon genannt unverzüglich.
Erstellt am 24.01.2022 um 09:56 Uhr von celestro
"Imho muss der TOP "Neuwahl" auf die nächste reguläre BR Sitzung"
Das wäre aber ggf. nicht mehr "unverzüglich". ;-)))