Einstellung/Nachbefristung
Hallo Leute, hier mal eine schnelle frage. Unsere neue Personalsachbearbeiterin schickt mir seit kurzen keine Anhörungsbögen zur Nachbefristung mehr sie nennt Nachbefristungen jetzt auch Einstellungen also bekomme ich von ihr nur noch: Unterrichtung des Betriebsrates vor Einstellung und schreibt noch drunter zb. 1-2-3 befristet =). So meine frage: nun ist es doch so das der AG nur einmal Einstellen und 3 mal Nachbefristen kann 2 mal einstellen heisst doch Festvertrag sollte ich ihr das sagen oder was meint ihr ? oder ist es schlimm wenn der BR die bögen so durchgehen lässt ?
Community-Antworten (13)
04.06.2011 um 11:11 Uhr
@Spencer Zu diesem Thema gab es hier in diesem Forum bereits einen Sack an Diskussionen. Das Thema § 14 TzBfG ist mitunter schwierig zu durchschauen. Ob man als BR einer weiteren Befristung zustimmt (oder nicht) hängt regelmäßig nicht von der Wirksamkeit der Befristung ab, sondern von den entsprechenden Hemmnissen nach § 99 BetrVG. Andersrum: Nur der einzelne AN kann (vor Gericht) klären lassen, ob eine erneute Befristung wirksam oder eben nicht wirksam ist.
04.06.2011 um 11:12 Uhr
Der AG macht hier alles richtig und denkst etwas falsch....
Schon mal bei einer Grundlagenschulung gewesen?
04.06.2011 um 12:52 Uhr
.........sie nennt Nachbefristungen jetzt auch Einstellungen also bekomme ich von ihr nur noch : Unterrichtung des Betriebsrates vor Einstellung......
sanifair, was hast du dazu in deiner Grundlagenschulung denn gelernt?
04.06.2011 um 14:14 Uhr
herrkaiser Na, da eine weitere Befristung = einer Einstellung ist (sonst würde der 99er ja nicht zutreffen ;-) ), paßt das schon, was sanifair schreibt :-D
04.06.2011 um 14:55 Uhr
Unterrichtung..... Der AG macht hier alles richtig ... paßt das schon, was sanifair schreibt......
Und ich dachte immer da ist eine Anhörung nach 99 fällig... außer Tendenzbetrieb. von euch kann man echt ne menge lernen!
04.06.2011 um 16:21 Uhr
herrkaiser also erstens wissen wir nciht einmal, wie groß der Betrieb ist, davon mal ab. Zweitens kann der AG das in der Tat so machen. Die Unterlagen hat der BR vermutlich ja noch da und wenn nciht, muß der BR diese sogar beim BR einfordern.
Weiterhin ging es hier nciht um die Formalie der Anhörung als solches ;-)
04.06.2011 um 16:44 Uhr
Der AG kann auch eine Einstellung, fälschlicher Weise, als Information/Unterichtung dem BR vorlegen. Es ist und bleibt eine Einstellung also § 99. Und so, also unter § 99 behandelt der BR es.
Aber nicht nur § 99, denn es muss ja um eine auslaufende Befristung zu verlängern eine freie Stelle da sein. Also ist der BR in dem gesamten Thema "was ist wie bei freier Stelle die besetzt werden soll zu beachten" dabei.
Der BR müsste also alles beachten was der Gesetzgeber und auch das BetrVG und z.B. auch SGB IX beim Thema Besetzung einer freien Stelle vorsieht beachten.
Es ist leider auch hier immer wieder feststellbar, dass die BR offenbar beim Thema Einstellung das SGB IX und hier besonders den § 81 und die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht beachten.
Sie beachten damit dann aber auch den § 80 Abs. 1 BetrVG nicht, was eine Pflichtverletzung ist. Sie vergessen offenbar, dass gerade auch sie als BR eine Pflicht und Verantwortung für die arbeitssuchenden Schwerbehinderten und die im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten haben.
Gerade dazu gab es ja im letzten Jahr ganz neue Entscheidungen des BAG. Wie z.B. auch hierzu beim Thema § 81 SGB IX.
Aber ja, wenn der AN dessen ArbV wegen Befristung ausläuft geeignet ist, wird dieser i.d.R. weiterbeschäftigt. Dieses schränkt dann auch den § 81 SGB IX etwas ein.
BAG – Prüfungspflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX bei Einstellung BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 3/ 09
Das BAG hat nun mit Beschluss vom 23.06.2010, 7ABR3/09, zu mindest einmal dem BR ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei Verstoß gegen die Prüf- und Konsultationspflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX eingeräumt.
Das SGB IX kennt auch im § 81 bei der Frage wann hat was hier zu erfolgen, oder freie Stelle soll intern, extern oder aus Überhangpool besetzt werden keinen Unterschied. Der kam nur durch die Rechtsprechung. Das Gesetz besagt, der AG hat bei Besetzungen freier Stellen zu handeln.
Gilt für AG und ist von BR im Rahmen ihrer MB zu beachten.
Fazit: Unter welchem §§, ggf. auch falschem, der AG dem BR eine Sache vorlegt ist eigentlich nicht ganz so wichtig, der BR behandelt es lt. BetrVG unter dem richtigen. Wichtig ist doch, dass der BR Kenntnis erlangt und somit handeln kann und sollte.
Übrigens: Auch die Erhöung der Wochenarbeitszeit eines Teilzeit-AN um eine merkliche Stundenzahl, die Gerichte sehen diese bei > 10 Std., ist als Einstellung zu werten, also § 99 usw.
04.06.2011 um 16:45 Uhr
HerrJohnson
Sicher! Das glaube ich alles nicht!
Cool, schon wieder ein Nick geklaut.
04.06.2011 um 16:56 Uhr
Antwort 8 Erstellt am 04.06.2011 um 12:55 Uhr von herrkaiser Ich klaue keine Nicks, sondern poste hier lediglich meine Meinung - nicht mehr nicht weniger. Wem es nciht paßt, soll nicht lesen was ich schreibe...
04.06.2011 um 17:10 Uhr
Ah, doch selbst unterwegs
04.06.2011 um 17:18 Uhr
@hkaiser Jawohl. Und es widert mich massiv an, wie dermaßen dumpf, verschroben, unintelligent und gestört Du versuchst, mich und andere Forumsteilnehmer hier gegeneinander auszuspielen. Diese Selbstinszenierung mag Dir am Samstag ja Freude bereiten - aber es zeugt von einer krankhaften Person, die dringend mit all ihren Alteregos zu einem Arzt muss.
Das hilft keinem Fragesteller. Also: Zieh Leine!
04.06.2011 um 17:39 Uhr
wer auch immer du bist
Lass mich aus deiner Persönlichkeitsstörung raus! Auch im Internet darf man nicht alles, und da ich davon ausgehen mag, dass du aus dem deutschen Raum dein Unwesen treibst, kann man dir auch anders Einhalt gebieten. Wirst du weiterhin beleidigend gegen mich, oder defamierend, werde ich rechtliche Schritte einleiten... Was du hier abziehst, geht gar nicht mehr und wenn Kölner keiner "Eier in der Hose" hat, ich ja...
Lass mich in Ruhe und beschränke dich darauf wofür dieses Forum gedacht ist...
04.06.2011 um 20:20 Uhr
Du hast sowas von Recht!
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