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BR Mitglied - Standortwechsel

J
jurexo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bin BR Mitglied und nun soll meine Abteilung in welcher ich tätig bin zentralisiert/verlagert werden in den Zentralstandort. Wir haben einen BR für meinen Standort und den Zentralstandort.

Kann ich nicht sagen, dass ich an meinem bisherigen Standort bleiben will/muss weil ich ja für die Kollegen in diesem Standort zuständig bin mit BR Tätigkeit?

Bisher konnte ich ja auch von dort aus arbeiten und ich benötige nur einen PC zum arbeiten, also kann ich von technischer Seite die Arbeit weiterhin in meinem bisherigen Standort machen.

Für mich ist der Standortwechsel nicht machbar da ich keinen Führerschein habe und somit ca 2 Std Fahrtzeit (hin und zurück ca 4 Std) hätte mit den öffentlichen Verkehrsmittel.

Danke für eure Hilfe.

90402

Community-Antworten (2)

R
Rattle

12.02.2014 um 20:22 Uhr

Hallo,

es ist sache des arbeitnehmers wie er zur arbeit kommt, müsste im BGB stehen.

BR arbeit kannst du auch von der zentrale aus machen, wir leben im computerzeitalter.

MFG

G
gironimo

13.02.2014 um 11:33 Uhr

Also führt die Versetzung nicht zum Verlust des BR-Amtes?

Dann wäre ja der § 99 BetrVG der einschlägige Paragraph. Hier würde ich erwarten, dass die Kollegen Dir hilfreich zur Seite stehen und der Versetzung nicht zustimmen. Nach § 99 Abs. 2 Nr 4 BetrVG kann der BR die Zustimmung verweigern, wenn:

"der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist" und diese Nachteile sind erst einmal kein Führerschein usw....

Ob ein Gericht die Sache auch so sehen wird, sei dahingestellt. Erst ist es ja der AG, der den Rechtsweg beschreiten muss. Meist sucht er vorher das Gespräch, bei dem Du den BR beteiligten solltest

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