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Abteilung zieht um - Standortwechsel innerhalb des Ortes

C
Christina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Frage: eine Abteilung wird einen Standortwechsel innerhalb unseres Ortes vornehmen (ca. 2,5km entfernt), da dort Mietflächen frei stehen. Der Umzug ist bereits organisiert, der BR wurde nicht informiert. Ist das mitbestimmmungspflichtig oder besteht nur eine Infopflicht. Die MA werden dort diesselben Aufgaben ausführen, wie am jetzigen Standort.

Vielen Dank!

1.87405

Community-Antworten (5)

S
Schnubbe

12.09.2011 um 16:41 Uhr

Eine Versetzung liegt auch vor, wenn dem AN ein anderer Arbeitsort zugewiesen wird, ohne dass sich seine Arbeitsaufgabe ändert oder er in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird (BAG, NZA 86, 616) Quelle BetrVG Klebe. Da Versetzungen gemäß §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind, müsst ihr die Anhörungen erhalten.

N
niemand

12.09.2011 um 18:07 Uhr

ich sehe hier sogar eine Betriebsänderung nach $111 Betrvg. Denn nicht nur Entlassungen sind Betriebsänderungen.

  1. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,

somit wären hier ein Interessenausgleich und ein Sozialplan zu verhandeln.

Es können ja durchaus erhöhte Fahrtkosten auf den einzelnen zukommen.

P
paula

12.09.2011 um 18:19 Uhr

@Schnubbe

wirklich? Machst Du es Dir da nicht etwas einfach? Schon mal BAG 1 ABR 35/05 gelesen?

Da steht im Leitsatz: "Die bloße Verlagerung eines Betriebs oder eines räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde ist ohne Hinzutreten weiterer Veränderungen keine Versetzung der davon betroffenen Arbeitnehmer."

Also ist hier der genaue Sachverhalt entscheidend

Das gleiche gilt für die Frage des Interessenausgleichs/Sozialplans. Wieviele MA sind den betroffen? Ist es ein wesentlicher Betriebsteil?

G
gironimo

12.09.2011 um 18:27 Uhr

na ja - ob eine Abteilung tatsächlich "wesentliche Betriebsteile" sind müsste an der Gesamtsituation geklärt werden. Trotzdem würde auch ich als BR sofort die mit dem Umzug verbundenen Probleme mit dem AG besprechen (es könnten ja auch negative Auswirkungen geben, die zur Zustimmungsverweigerung bei der Versetzung führen).

Da sind eventuelle Fahrtkosten das eine. Aber es können z.B. auch höhere Kosten entstehen, weil keine Kantine mehr zur Verfügung steht. Und was ist mit der Fahrt zur Zentrale (Zeit, Dienstwagen ???) wenn gemeinsame Arbeiten mit anderen Abteilungen anstehen - und und und .....

Es gibt also so einiges zu besprechen. Ich würde nicht warten, bis der AG vielleicht die Anhörung nach § 99 BetrVG einreicht, sondern selbst auf den AG zu gehen.

P
Petrus

12.09.2011 um 19:10 Uhr

§§90+91 BetrVG schon gelesen?

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