Mitbestimmung bei befristeten Arbeitsverträgen
Muss ich als BR auch über eine Kündigung eines direkt befristeten Arbeitsvertrages angehört werden, oder ist das mit der Zustimmung bei der Einstellung bereits geschehen?
Community-Antworten (3)
01.06.2011 um 16:24 Uhr
@Kringel Grundsätzlich: Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam!
Es könnte aber sein, dass Du meinst, dass ein befristetes AV nach dem Ende der im AV genannten Frist enden soll - da bedarf es keiner Kündigung und der BR würde auch nicht gehört. (?) Ich hoffe, dass Du das meinst...
01.06.2011 um 17:07 Uhr
Ich lese im Prinzip auch das, was der Kölner hofft. Demnach habt ihr bei der Zustimmung zur Einstellung der Befristung entsprochen. Wenn dieser Vertrag nun ausläuft, ist das keine Kündigung, also keine Anhörung, und ganz nebenbei auch nur das, was der BR mitbestimmt hat. Sollte so ein Kollege verlängert werden, dann wiederum müßt ihr angehört werden!
02.06.2011 um 23:34 Uhr
Kringel, über eine Kündigung eines direkt befristeten Arbeitsvertrages sollte es jedoch so sein, dass dieses befristete Arbeitsverhältnis kündbar ist, ja, dann:
Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam!
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