Erstellt am 01.06.2011 um 14:24 Uhr von Kölner
@Kringel
Grundsätzlich:
Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam!
Es könnte aber sein, dass Du meinst, dass ein befristetes AV nach dem Ende der im AV genannten Frist enden soll - da bedarf es keiner Kündigung und der BR würde auch nicht gehört. (?)
Ich hoffe, dass Du das meinst...
Erstellt am 01.06.2011 um 15:07 Uhr von Ulrik
Ich lese im Prinzip auch das, was der Kölner hofft.
Demnach habt ihr bei der Zustimmung zur Einstellung der Befristung entsprochen.
Wenn dieser Vertrag nun ausläuft, ist das keine Kündigung, also keine Anhörung, und ganz nebenbei auch nur das, was der BR mitbestimmt hat.
Sollte so ein Kollege verlängert werden, dann wiederum müßt ihr angehört werden!
Erstellt am 02.06.2011 um 21:34 Uhr von nicoline
Kringel,
*über eine Kündigung eines direkt befristeten Arbeitsvertrages*
sollte es jedoch so sein, dass dieses befristete Arbeitsverhältnis kündbar ist, ja, dann:
>>Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam!