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Zweckbefristete Arbeitsvertrag

C
cassy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kennt sich einer von euch mit Zweckbefristete Arbeitsverträgen aus? Da wir jetzt Saison haben und mehr Arbeitskräfte benötigen, wurden dieses Jahr all unsere Saisonkräfte nicht wie bisher mit Befristeten Arbeitsverträgen sondern mit diesen besagten Zweckbefristeten Arbeitsverträgen eingestellt. Und die hören sich an, als wenn der AG die Leute ausnutzen möchte. Aus diesen Grund haben wir auch gegen die Einstellung gestimmt.

Was der unterschied zwischen einen Befristeten und einen Zweckbefristeten Arbeitsvertrag? Und wie können wir Mitarbeiter helfen, die trotzdem diese Verträge bekommen? Ich danke schon im vorraus.

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

14.10.2009 um 01:12 Uhr

cassy Und die hören sich an, als wenn der AG die Leute ausnutzen möchte. Das müsstest Du mal näher erklären.

wurden dieses Jahr all unsere Saisonkräfte nicht wie bisher mit Befristeten Arbeitsverträgen Es läßt sich vermuten, dass dieses befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund waren. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz

sondern mit diesen besagten Zweckbefristeten Arbeitsverträgen eingestellt Es läßt sich vermuten, dass dieses befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund sind. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Wenn der AG Beschäftigte befristet ohne Sachgrund einstellt, darf er das max. 2 Jahre lang und innerhalb dieser 2 Jahre darf er diese Verträge 3x verlängern. Danach kann er befristete Arbeitsverträge nur noch mit Sachgrund vergeben.

C
cassy

14.10.2009 um 03:08 Uhr

nicoline

  • Und die hören sich an, als wenn der AG die Leute ausnutzen möchte. Das müsstest Du mal näher erklären* Also in den Arbeitsverträgen steht drin, dass der Mitarbeiter für bestimmte Täigkeit eingestellt werden z.B. jemand für´s Callcenter, die Aufgaben sind klar definiert. Die Befristung läuft bis zum 31.03.2010. Soweit ok.

Aber jetzt kommt hinzu:

  • dass der AG den Mitarbeiter kündigen wird, wenn die Aufgaben vorher erledigt sind.
  • und im nächsten Absatz steht, dass der Mitarbeiter sich verpflichtet auch jede andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Dieses hört sich nach einen Widerspruch an und nach ausnutzen.

Sachgrund? Leider habe ich den Vertrag nicht vor mir liegen, aber soweit ich mich jetzt erinnere, war da keiner angegeben. Müsste noch mal genau nach schauen. Bin aber erst am Donnerstag wieder im Betrieb.

C
cassy

14.10.2009 um 03:51 Uhr

Melde mich noch mal. Habe ein bißchen gegoogelt und heraus gefunden, dass es sich wohl um eine Komi aus Zeit- und Zweckbefristung handelt. Ich werde mir den Vertrag noch einmal vornehmen und noch einmal prüfen. Sollten dann noch Fragen auf kommen, kann ich mich ja wieder melden ;)

P
pitsieben

14.10.2009 um 09:34 Uhr

@ cassy, siehe auch § 15 Abs. 2 TzBfG.

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