Erstellt am 01.06.2011 um 09:04 Uhr von rkoch
Heißes Eisen......
Wenn
- das vermittelte Wissen zur Arbeit des AN erforderlich ist
oder
- der AG die Teilnahme ANORDNET
dann handelt es sich um Arbeitzeit die zu bezahlen ist.
Das ganze ergibt sich automatisch, so weit die Fortbildung während der regulären AZ stattfindet. Findet sie außerhalb statt, so hat der BR über die vorübergehende Verlängerung der AZ und Lage der AZ mitzubestimmen (§87) kann dem AG also einen Strich durch die Rechnung machen wenn er für ALLE Teilnehmer die Teilnahme verhindert indem er diesen Punkten nicht zustimmt. Nebenbei hat der BR auch noch nach §96 ff. über die Schulung an sich mitzubestimmen.
So weit kein BR existiert wird es allerdings richtig heiß. Wenn der AN die Teilnahme verweigert kann der AG ihm einen Strick daraus drehen (Arbeitsverweigerung). Wenn der AN dann teilnimmt und dafür nicht bezahlt wird kann der AN seinen Lohn einklagen (aber wer macht das schon).....
Erstellt am 01.06.2011 um 10:28 Uhr von Dielöwin
Hallo rkoch... vielen Dank für deine Antwort.
... es ist genauso wie Du in den ersten Punkten erwähnst. Die MB nach dem 87er und 96er ist gegeben richtig ..... BR ist wohl vorhanden aber besteht leider mit der Mehrheit aus diesen sogen. freien BR`S und der wird einen Teufel tun und dagegen stimmen.
Und wie Du auch richtig sagst dafür vors Gericht ziehen naja.
Na da bleibt dem Kollegen evtl wirklich nur noch mal ein Gespräch mit dem BR zu führen
Erstellt am 01.06.2011 um 11:59 Uhr von Ulrik
@rkoch
GIlt diese Regelung auch dann, wenn der AG eine Schulungsmassnahme anbietet, aber den MA nicht anordnet, daran teilzunehmen??
Quasi, wer da mitmacht, der kann danach dieses und jenes Projekt machen, "bewerbt" euch dafür?
Geht konkret um eine Fachweiterbildung zum Phara Referenten in berufsbegleitender Art, 14 Wochenenden a ca 12 Stunden.
Erstellt am 01.06.2011 um 12:10 Uhr von rkoch
> Wenn
> - das vermittelte Wissen zur Arbeit des AN erforderlich ist
> oder
> - der AG die Teilnahme ANORDNET
> dann handelt es sich um Arbeitzeit die zu bezahlen ist.
Ergo:
Anordnen tut er nicht, also aus diesem Gesichtspunkt keine AZ.
Aber was ist wenn ein AN an dieser Fachweiterbildung nicht teilnimmt? Braucht er das Wissen für seine Arbeit? Was wenn er es dann nicht hat? Kündigung? Versetzung?
Also falls nicht erforderlich: Auch aus diesem Gesichtspunkt keine AZ.
Falls erforderlich und nicht teilgenommen: Falls keine Konsequenz zu erwarten (wie wahrscheinlich ist das eigentlich) womöglich (!) auch keine AZ für die die Teilgenommen haben, da dann in diesem Sinne tatsächlich freiwillig.
Wenn aber Konsequenzen zu erwarten sind, dann ist von freiwillig keine Rede, also AZ.
Das kommt immer gut: "Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen freiwillig. Aber wenn Sie nicht teilnehmen kann ich Sie leider nicht weiter beschäftigen. Sie müssen sich schon selbst entscheiden was sie wollen, zwingen will und kann ich Sie nicht"
Ein Schelm der Schlimmes dabei denkt.......
Die Variante die Du da anbietest ist ein Zwitter. Eine Schulung unter den Vorbehalt möglicher Aufstiegschancen zu stellen geht in die Richtung freiwillig (ist ja mit z.B. Meisterausbildung genauso). Aber wenn dann ALLE gehen hat der AG für lau besser gebildetes Personal, aber wenn überhaupt tatsächlich sich Aufstiegschancen daraus ergeben (was ich bezweifle!), dann nur für die wenigsten. Insofern: Auch hier ein Schelm der Schlimmes dabei denkt.
Die KORREKTE Vorgehensweise eines AG: Ich suche mir die Personen aus, die für ein konkretes Projekt in Frage kommen und biete ihnen das Projekt (die Aufstiegschance) an, wenn sie sich entsprechend (freiwillig) bilden. Damit bekommen AG und AN was sie wollen. Diese Variante ist zu 100% keine AZ, da sie indirekt durch den Aufstieg belohnt wird. Aber leider ist auch die Variante die Euer AG da anbietet wohl rechtlich auch nicht zu beanstanden (Grauzone, die AG lernen halt auch dazu). Aber genau deshalb hat der BR ja seine MBR nach §96ff. insbesondere was die Auswahl der Personen angeht um diese Variante mit einem Sinn auszustatten der nicht nur beim AG liegt.