Erstellt am 18.01.2018 um 10:50 Uhr von WillsWissen
Lies mal hier!
Sofern die Quote erfüllt wird, hat der AG natürlich nicht die Pflicht zur Ausbildung.
www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp
Erstellt am 18.01.2018 um 11:07 Uhr von Hansen
Lässt sich leider nicht öffnen
Erstellt am 18.01.2018 um 12:31 Uhr von Hansen
Hallo,
konnte nun doch den Link öffnen.
Dies hat mir sehr weitergeholfen.
Danke.
Gruss Hansen
Erstellt am 18.01.2018 um 18:07 Uhr von samira
Das BetrVG läßt sich sicherlich auch öffnen. Schau doch mal in den § 98 BetrVG.
Erstellt am 19.01.2018 um 12:50 Uhr von rojojo
Hallo WillsWissen
Mit deiner Quote hast du teilweise recht.
Aber was nützt es mir wenn in einer Abteilung die Quote übererfüllt wird und in einer anderen kein Ersthelfer vorhanden ist ?
Bei uns hätte diese Abteilung sogar 2 Ersthelfer ohne die Quote zu berücksichtigen.
Ein Dienstplan kann ja in diesem Fall umgeschrieben werden.
Was macht die Abteilung wenn jemand krank wird ?
Gruß rojojo
Erstellt am 19.01.2018 um 12:57 Uhr von Pjöööng
Ersthelfer sind betriebsbezogen und nicht abteilungsbezogen!
Es gibt auch keine Pflicht dass Ersthelfer tatsächlich anwesend sind!