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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erste Hilfe Kurs Verboten

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen aus Deutschland,

in zwei Wochen wird bei uns ein "Erste- Hilfe Kurs" Angeboten und eine Kollegin möchte gerne an dem Kurs teilnehmen. (08:00 Uhr - 17:00 Uhr) Sie ist die Einzige in der Abteilung (16 Mitarbeiter), die an dem Kurs teilnehmen möchte.

Nun möchte der Abteilungsleiter dies verbieten, da die Personalplanung schon geschrieben ist und er es nicht ändern möchte.

Gibt es Gesetzestexte, der für ein Kurs spricht?

Danke für Eure Hilfe.

Gruss Hansen

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Community-Antworten (6)

W
WillsWissen

18.01.2018 um 11:50 Uhr

Lies mal hier! Sofern die Quote erfüllt wird, hat der AG natürlich nicht die Pflicht zur Ausbildung. www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp

H
Hansen

18.01.2018 um 12:07 Uhr

Lässt sich leider nicht öffnen

H
Hansen

18.01.2018 um 13:31 Uhr

Hallo,

konnte nun doch den Link öffnen. Dies hat mir sehr weitergeholfen. Danke.

Gruss Hansen

S
samira

18.01.2018 um 19:07 Uhr

Das BetrVG läßt sich sicherlich auch öffnen. Schau doch mal in den § 98 BetrVG.

R
rojojo

19.01.2018 um 13:50 Uhr

Hallo WillsWissen Mit deiner Quote hast du teilweise recht. Aber was nützt es mir wenn in einer Abteilung die Quote übererfüllt wird und in einer anderen kein Ersthelfer vorhanden ist ? Bei uns hätte diese Abteilung sogar 2 Ersthelfer ohne die Quote zu berücksichtigen. Ein Dienstplan kann ja in diesem Fall umgeschrieben werden. Was macht die Abteilung wenn jemand krank wird ?

Gruß rojojo

P
Pjöööng

19.01.2018 um 13:57 Uhr

Ersthelfer sind betriebsbezogen und nicht abteilungsbezogen!

Es gibt auch keine Pflicht dass Ersthelfer tatsächlich anwesend sind!

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