Erstellt am 31.05.2011 um 08:41 Uhr von Gustl
Hallo Evoline,
wie könnt ihr, oder die anderen, das mit einem ruhigen Gewissen für die Mitarbeiter entscheiden? Ich weis gar nicht, zu welcher Baustelle ich zuerst Antwort geben soll/kann.
BV`s unterschreiben, ohne den endgültigen Text zu kennen ist schon grob fahrlässig. Du unterzeichnest ja auch keinen blanko Mietvertrag, ohne den endgültigen Text durchzulesen. Der enorme Zeitdruck ist klassisch Behinderung von Betriebsratsarbeit. Ich braucht Zeit und Ruhe, um über zig Mitarbeiter zu entscheiden. Das ist keine Last, die man schnell mal mit einer Unterschrift von sich geben kann.
Deine Kollegen sollen sich nicht so einschüchtern lassen. Verkünde dies in der nächsten BR-Sitzung. Ein Gremium ist nicht dafür da, dass es alles auf AG-Wunsch alles abnickt und unterzeichnet. Falls ihr eine Gewerkschaft im Haus vertreten habt, dann würde ich an deiner Stelle die mal darauf aufmerksam machen.
"Mir persönlich wird so etwas nicht mehr passieren, werde an solchen Abstimmungen nicht teilnehmen." ...schreibst du. Genau andersrum, du musst teilnehme als BR, denn es ist deine Pflicht, welche du ernst nimms, was man hier so liest.
Mach deine BR-Kollegen darauf aufmerksam, ggf. kanns du auch auf die MA damit zugehen, den einen BR kann man auch abwählen.
Viel Erfolg.
Gruß Gustl.
Erstellt am 31.05.2011 um 08:46 Uhr von rkoch
Chaos pur....
Also erstmal:
- Der BRV darf nur im Rahmen der getroffenen Beschlüsse handeln.
- Eine BV ist nur gültig wenn der BRV diese infolge eines Beschlusses unterschreibt.
- Der BR kann keinen Vorratsbeschluss fassen (also einen in die Zukunft gerichteten Beschluss ohne konkretes Handlungsziel, bsp.: Alle zukünftigen Überstunden genehmigen).
In diesem Sinne: Ihr könnt rechtswirksam nur einen Beschluß über den konkreten Inhalt einer BV schließen. Einen Beschluß eine noch gar nicht vorliegende BV zu akzeptieren ist ein Vorratsbeschluß, also unwirksam. Die Unterschrift des BRV unter eine BV über deren konkreten Inhalt der BR nicht beschlossen hat ist damit unwirksam.
Folge: Jeder (auch Du alleine als AN!) kann die Wirksamkeit dieser BV anfechten. Im Verfahren haben AG und BR zu beweisen, das der Beschluß über die Unterschrift sich auf den endgültigen Text der BV bezieht (Sitzungsprotokolle, Datum und ggf. beweiskräftige Vermerke über Inhalte der Diskussion aus denen man schließen könnte das über den endgültigen Text beraten wurde). Können diese das nicht ist die BV (möglicherweise, Urteil!) unwirksam.
> werde an solchen Abstimmungen nicht teilnehmen.
Welchen Sinn soll das haben? Wenn Du Dich bei der Abstimmung enthältst ist das ein Nein, dann sag doch bitte NEIN. Wenn Du an der Abstimmung nicht teilnimmst ist das ein halbes JA, wenn Du derartige Machenschaften nicht unterstützen willst, dann nimmt Teil und sage NEIN! Ansonsten bist Du nicht besser als die deren Verhalten Du hier anprangerst.
> Oder gibt es dazu andere Möglichkeiten, zB. sie ganz zu stoppen?
Natürlich:
Wenn Du eine Chance siehst die erforderliche Mehrheit GEGEN die BV zu bekommen einfach verlangen, das die BV noch einmal auf den Prüfstand kommt (TOP). Wenn sich dann die Mehrheit gegen die BV entscheidet auf die GF zugehen und nochmal verhandeln. Beruft sich die GF darauf das die BV unterschrieben sei und damit erst zum nächsten Termin gekündigt werden könne: Anfechten!
So weit Du diese Mehrheit nicht bekommst: Lass es einfach gut sein, im Zweifelsfalle trifft die Mehrheit einen heilenden Beschluß pro BV.
Erstellt am 31.05.2011 um 08:52 Uhr von Kölner
@Gustl
Sicher: Man SOLLTE sich nicht unter Druck setzen lassen.
Man DARF sich nicht erpressen lassen von einem AG.
Man MÜSSTE sich Zeitdruck verweigern.
Aber:
Gerade die betriebliche Realität sieht dann (s.o.) anders aus. Traurig, aber wahr!
@Evoline
Mit einem vernünftigen Handlungsmanagement im BR könnte man sich Begehrlichkeiten des AG zukünftig erwehren.
Erstellt am 10.06.2011 um 20:19 Uhr von BerlStok
Hallo,
was Ihnen passiert ist kann ich nicht ganz nachvollziehen allerdings teilweise verstehen In unserem Unternehemen ist das gleiche passiert ist, was jedoch nun schon fast 5 Jahre zurück liegt und somit vor meiner Zeit passierte.
Nun erstmal zu deiner Frage was du tun kannst:
1. Stelle in eure BR-Sitzung allen Mitgliedern die frageob die BV gekündigt werden sollte.
- dies bedarf einer Abstimmung, welche im Protokoll festgehalten werden muss
2. Haben alle BR-Mitglieder für die Kündigung der BV abgestimmt (die Mehrheit zählt), könnt ihr einen Beschluss fassen die BV nach § 77 Abs. 5 BetrVG zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn in der BV nicht anders vereinbart, 3 Monate.
Somit könnt ihr ohne langen Rechtsstreit, ob die BV ordnungsgemäß zu stande gekommen sein soll oder nicht, eure BV känzeln.
3. Nach der Kündigung der BV würde ich euch empfehlen eine neue BV zu erarbeiten und mit euren AG darüber zu verhandeln und letztendlich beschließen.
Ich hoffe das ich Ihnen weiter helfen konnte.