W.A.F. LogoSeminare

Erholungsurlaub

N
Nordisca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir bekommen 30 Tage Jahresurlaub(5Tage Woche) der Erholungsurlaub soll zusammen hängend genommen werden, müssen dies 3 oder 4 Wochen sein ?

1.12305

Community-Antworten (5)

H
Hannelore

27.05.2011 um 17:18 Uhr

Es gibt ein Soll und ein Muss. Das genaue kann man im Bundesurlausbgesetz entnehmen. 12 Tage "müssen" zusammen gewährt werden.

F
Forentroll

27.05.2011 um 20:31 Uhr

@Hannelore Rechtsquelle? Genauer §

K
Kölner

27.05.2011 um 20:48 Uhr

@Forentroll § 7 Abs. 2 BUrlG...hilft Dir das?

N
nichthannelore

27.05.2011 um 20:52 Uhr

§ 7 Abs. 2 BUrlG (Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl. 2001, § 7 BUrlG, Rz. 97).

F
Forentroll

28.05.2011 um 23:23 Uhr

Danke, für die Info. Leider ist das nicht richtig wiedergegeben. Es wird von zwölf Werktagen gesprochen, daß heißt 2 Wochen hat der AN anspruch. Da wir bei uns z. B. eine fünf-Tage Woche haben sind es natürlich 10 Tage. Deshalb bin ich gestolpert.

Ihre Antwort