Erholungsurlaub
Hallo, wir bekommen 30 Tage Jahresurlaub(5Tage Woche) der Erholungsurlaub soll zusammen hängend genommen werden, müssen dies 3 oder 4 Wochen sein ?
Community-Antworten (5)
27.05.2011 um 17:18 Uhr
Es gibt ein Soll und ein Muss. Das genaue kann man im Bundesurlausbgesetz entnehmen. 12 Tage "müssen" zusammen gewährt werden.
27.05.2011 um 20:31 Uhr
@Hannelore Rechtsquelle? Genauer §
27.05.2011 um 20:48 Uhr
@Forentroll § 7 Abs. 2 BUrlG...hilft Dir das?
27.05.2011 um 20:52 Uhr
§ 7 Abs. 2 BUrlG (Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl. 2001, § 7 BUrlG, Rz. 97).
28.05.2011 um 23:23 Uhr
Danke, für die Info. Leider ist das nicht richtig wiedergegeben. Es wird von zwölf Werktagen gesprochen, daß heißt 2 Wochen hat der AN anspruch. Da wir bei uns z. B. eine fünf-Tage Woche haben sind es natürlich 10 Tage. Deshalb bin ich gestolpert.
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