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Kündigungsfrist

O
OmOme
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, folgende Frage: Mitarbeiter (Krankenhaus AVR) 10 Jahre beschäftigt, möchte kündigen und wechselt zu neuen Arbeitgeber auch AVR .Wie lang ist die Kündigungszeit für den Mitarbeiter? Vielen Dank für ernstgemeinde aussagekräftige Antworten.

68006

Community-Antworten (6)

R
Relfe

20.01.2022 um 14:19 Uhr

kommt drauf an, ob die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt oder die verlängerte Kündigungsfrist. Steht dazu etwas in seinem AV?

Die Kündigungsfristen ändern sich per Gesetz für den AG, jedoch kann der AG die verlängerten Kündigungsfristen auch per AV für den AN bindend machen.

Sollte es dazu eine Klausel geben, wäre zu prüfen ob diese gültig ist,weil der AG darf den AN auch nicht schlechter stellen als sich selbst.

W
wdliss

20.01.2022 um 14:20 Uhr

§622 BGB: In der Regel vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Sollte jedoch im AV vereinbart sein, dass bei Verlängerung der Kündigungsfrist für den AG sich diese auch für den AN verlängert vier Monate zum Ende eines Kalendermonats.

S
seehas

20.01.2022 um 14:40 Uhr

Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen Fristen (siehe @wdliss), es können aber im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag abweichende (in der Regel längere) Fristen vereinbart werden. In diesem Fall gilt § 14 AVR § 14 Ordentliche Kündigung

(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

(2) 1Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. 2Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluss des Kalendervierteljahres.

G
Galaxy

20.01.2022 um 14:44 Uhr

@momone

Auszug aus dem "Allgemeinen Teil des AVR" § 14 Ordentliche Kündigung

(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

(2) 1.Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. 2.Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluss des Kalendervierteljahres.

Inwieweit dieser allgemeine Teil auf den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters anwendbar ist kann ich anhand deiner Ausführungen nicht beantworten.

Gruß Galaxy

G
Galaxy

20.01.2022 um 14:44 Uhr

Seehas war schneller ;-)

M
Matze

20.01.2022 um 15:17 Uhr

Es gibt auch die Möglichkeit eines "Auflösungsvertrags" zum Wechsel. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei ausgehandelt. Wird gern gewählt, wenn die reguläre Kündigungsfrist zu lang ist.

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