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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört

M
Motoklaus
Nov 2016 bearbeitet

Was kann man als Betriebsrat tun, wenn die Voraussetzung "vertrauensvolle Zusammenarbeit" nicht mehr gegeben ist?

1.24702

Community-Antworten (2)

K
Kölner

26.05.2011 um 22:04 Uhr

@Motoklaus Einen Antrag stellen auf Wiederherstellung...

W
wölfchen

26.05.2011 um 23:37 Uhr

. . . die im BetrVG dargestellte "vertrauensvolle Zusammenarbeit" wird wohl bei vielen BR gestört sein, der Idealfall ist eher selten. Da hilft nur eins, sich durch Sachkenntnis, Sachlichkeit und erforderlichenfalls mit Durchsetzungsvermögen Respekt verschaffen. Ist zwar ein langer Weg, aber der erfolgversprechende . . .

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