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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frauenquote bei den BR- Wahlen

G
Gerrimaus
Nov 2016 bearbeitet

Warum stellen sich die Frauen den dann zur Wahl? Da könnte man die Frauen auch einfach nur benennen und gar nicht erst zur Wahl stellen, sondern als gesetzt in die Wählerliste setzen. Ich habe nichts gegen Frauen im BR, nur sehe ich nicht das Recht den Wähler zu bevormunden. Das funktioniert auch bei der Kanzlerwahl nicht. Ich muss nicht die Partei wählen, wenn ich die Kanzlerin nicht will. Es kann doch nicht schon vor der Wahl feststehen das eine Frau oder Mann in den BR gewählt ist, obwohl niemand oder nur wenige diese Person haben will. Das kann nicht Recht sein. Hier fehlt mir die plausible Begründung. Minderheiten hin oder her. Was ist denn wenn in einem Unternehmen eine Multikulti - Belegschaft ist wie Türken, Italiener, Spanier und weitere europäische Mitbewohner. Die Fallen ja dann auch unter das Minderheitengesetz. Das hieße dann: 1 Türke, 1 Italiener, 1 Spanier, 1 Deutscher , 1 Belgier 2 Frauen. Die 2 Frauen sind gesetzt und sind direkt im BR. Bis auf den Deutschen kommen alle weiteren mit einer Stimme in den BR. Der Deutsche muss sich gegen die restlichen Deutschen Belegschaft durchsetzen? Das ist zwar gesponnen, aber Theoretisch möglich, wenn man das Minderheitengesetz konsiquent anwenden würde. Das ganze bei einer Belegschaft von 150 MA, da fühlt sich doch der Wähler verschaukelt.

1.79006

Community-Antworten (6)

E
Erwin

20.04.2010 um 21:29 Uhr

Hallo,

hier wird einiges wohl durcheinander gebracht. Es gibt im BR KEINE Frauenquote.

Es gibt bur das Thema "Minderheitengeschlecht". Das kann und sind auch öfters die Männer.

Weiter, die Minderheit muss sich nicht um Mandate bewerben. Das Gesetz trägt nur Sorge dafür, dass wenn sich das Minderheitengeschlecht zur Wahl stellt, dann soll es dort auch ein Chance haben.

Ansonsten deine Einstellung zum Thema "Demikratie" nochmals überdenken.

D
DonJohnson

20.04.2010 um 21:39 Uhr

@Gerrimaus Und? Macht es Spaß das Forum aufzumischen?

T
Tanzbär

20.04.2010 um 22:08 Uhr

  1. Wir wählen keinen Kanzler
  2. Es ist gar nicht gesagt, dass die Frauen dann auch in den BR kommen, denn sie brauchen auch dazu Stimmen und auch "Mindermengen". Das kannst du nachrechnen mit D'Hondt. Beispiel: Persönlickeitswahl, 100 Männer, 7 Frauen = KEIN Betriebsratsminderheitensitz!
  3. Das wird übrigens auch auf Männer angewandt!
  4. Es geht um geschlechtliche Minderheiten, nicht um all den Kram, den du da aufzählst.
  5. Du fühlst dich verschaukelt? Ich mich auch, wenn ich in die große Politik schaue.
L
Laffo

21.04.2010 um 01:42 Uhr

Tanzbär, "Das kannst du nachrechnen mit D"Hondt. Beispiel: Persönlickeitswahl, 100 Männer, 7 Frauen = KEIN Betriebsratsminderheitensitz!"

Könntest du das mal bitte genauer erklären?

W
webun

21.04.2010 um 11:36 Uhr

@Laffo 107 Wahlberechtigte = 7 BR-Mitglieder

Männer Frauen 100: 1= 100 7:1= 7 100: 2= 50 7:2= 3,5 100: 3= 33,33 7:3= 2,33 100: 4= 25 7:4= 1,75 100: 5= 20 7:5= 1,4 100: 6= 16,67 7:6= 1,17 100: 7= 14,29 7:7= 1

Es zählen die sieben höchsten Zahlen. Die liegen alle auf Seiten der Männer, also kein Minderheitensitz. (Sorry, die Formatierung der Tabelle klappt nicht so)

webun

B
BentoBox

21.04.2010 um 11:44 Uhr

"Weiter, die Minderheit muss sich nicht um Mandate bewerben. Das Gesetz trägt nur Sorge dafür, dass wenn sich das Minderheitengeschlecht zur Wahl stellt, dann soll es dort auch ein Chance haben.

Ansonsten deine Einstellung zum Thema "Demikratie" nochmals überdenken. Antwort 1 Erstellt am 20.04.2010 um 19:29 Uhr von erwin"

Das mit der "Chance" mag ja für Persönlichkeitswahl durchaus legitim sein. Bei einer Listenwahl hingegen könnte das Minderheitengeschlecht seinen Anspruch (sofern ihn die mindergeschlechtlichen Arbeitnehmer auch sehen) ganz einfach durch eine Minderheitengeschlechterliste durchsetzen. Insofern ist die Augestaltung der Minderheitengeschlechterquote durchaus bedenklich.

Auch ist die Tatsache dass eine Liste die bereits bei der Listenaufstellung der gesetzlichen Forderung gerecht wird, gegenüber einer Liste die das Minderheitengeschlecht aus rein wahltaktischen Gründen platziert benachteiligt werden kann nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar.

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