Erstellt am 26.05.2011 um 10:25 Uhr von Kölner
@ambrosia
Welches Problem soll dann bestehen? Ich sehe keines...
Erstellt am 26.05.2011 um 10:33 Uhr von ambrosia
Urlaub soll der Erholung dienen und könnte es dann nicht sein, dass der AG sich weigert ihr den Urlaub zu geben?
Erstellt am 26.05.2011 um 10:36 Uhr von Kölner
@ambrosia
Ahso. Und dem Urlaubszweck läuft der Beginn des Studiums zuwider!?
Hinsichtlich der Gewährung des Urlaubs, sollte man natürlich bereits heute 'Nägel mit Köppen machen'.
Erstellt am 26.05.2011 um 10:42 Uhr von DonJohnson
Und im Zweifelsfall ist der BR dann ja auch noch mit im Boot...
Erstellt am 26.05.2011 um 10:50 Uhr von SuzieQ
ambrosia,
#Urlaub soll der Erholung dienen und könnte es dann nicht sein, dass der AG sich weigert ihr den Urlaub zu geben?#
Sollte der Urlaub nicht genehmigt werden und der Arbeitgeber würde ihn abgelten wollen, würde er sich doch mit der von Dir genannten Aussage widersprechen.
Erstellt am 26.05.2011 um 10:58 Uhr von ambrosia
...die AN möchte sich ja auf keinen Fall den Urlaub auszahlen lassen, sondern Studium beginnen und für den Monat Oktober trotzdem noch Gehalt bekommen...
Gibt es da denn keine weiteren Bedenken? Würde mich zwar freuen für sie, aber möchte sie da auch möglichst gut beraten, nicht, dass wir nachher die große Überraschung erleben...
Erstellt am 26.05.2011 um 11:01 Uhr von DonJohnson
Wo ist das Problem? Sie beantragt den Urlaub, wenn der AG ablehnen sollte (was ich nciht glaube), ist der BR in der Mitbestimmung - schau dir bitte den 87er an ;-)
Erstellt am 26.05.2011 um 11:12 Uhr von Südmann
der AG hat rechtlich gesehen genau zwei Möglichkeiten, Urlaub abzulehnen
dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (§ 7 BUrlG)
zur Not setzt man den Urlaub per einstweiliger Verfügung eben durch, wenn der AG unrechtmässiger Weise nicht genehmigen will
Überstunden abbummeln ist aber wieder ein anderes Thema
Erstellt am 26.05.2011 um 11:41 Uhr von ambrosia
Mit Urlaub scheint es wohl kein Problem zu geben...
Aber was meinst du mit "Überstunden abbummeln ist aber wieder ein anderes Thema"?
Erstellt am 26.05.2011 um 12:32 Uhr von Südmann
käme darauf an, was bei euch zum Thema Überstunden bei euch geregelt ist
(Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,Betriebsvereinbarung)
normalerweise kann der AN nicht einfach darauf bestehen, "ich nehme jetzt dann und dann überstundenfrei"
zum anderen :
Freizeitausgleich darf zerstückelt werden
Der Freizeitausgleich für geleistete Überstunden muss nicht ohne weiteres für volle Tage gewährt werden. Er dient nicht Erholungszwecken, sondern wird zum Ausgleich dafür gewährt, dass der Arbeitnehmer an anderen Tagen bereits Arbeitsleistungen erbracht und nicht bezahlt erhalten hat. Da der Freizeitausgleich kein Erholungsurlaub ist, kann er weitergehend aufgeteilt werden.
(BAG, an 17.1.1995, 3 AZR 399/94)
Erstellt am 26.05.2011 um 12:35 Uhr von DonJohnson
Südmann
*normalerweise kann der AN nicht einfach darauf bestehen, "ich nehme jetzt dann und dann überstundenfrei"*
bei uns schon - wofür gibt es Flex Arbeitszeit Konten :-D