Beginn Studium während bestehendem Arbeitsverhältnis?
Hallo, eine AN möchte zum 31. Oktober kündigen, aber bereits zum 1. Oktober ihr Vollzeitstudium in einer anderen Stadt beginnen. Da sie noch so viele Urlaubstage und Überstunden hat, würde sie sich diese nicht auszahlen lassen, sondern in der Zeit "abbummeln". Ich (BR) komm in diesem Fall nicht weiter und wollt mal eure Meinung dazu hören!
Community-Antworten (11)
26.05.2011 um 12:25 Uhr
@ambrosia Welches Problem soll dann bestehen? Ich sehe keines...
26.05.2011 um 12:33 Uhr
Urlaub soll der Erholung dienen und könnte es dann nicht sein, dass der AG sich weigert ihr den Urlaub zu geben?
26.05.2011 um 12:36 Uhr
@ambrosia Ahso. Und dem Urlaubszweck läuft der Beginn des Studiums zuwider!? Hinsichtlich der Gewährung des Urlaubs, sollte man natürlich bereits heute 'Nägel mit Köppen machen'.
26.05.2011 um 12:42 Uhr
Und im Zweifelsfall ist der BR dann ja auch noch mit im Boot...
26.05.2011 um 12:50 Uhr
ambrosia, #Urlaub soll der Erholung dienen und könnte es dann nicht sein, dass der AG sich weigert ihr den Urlaub zu geben?# Sollte der Urlaub nicht genehmigt werden und der Arbeitgeber würde ihn abgelten wollen, würde er sich doch mit der von Dir genannten Aussage widersprechen.
26.05.2011 um 12:58 Uhr
...die AN möchte sich ja auf keinen Fall den Urlaub auszahlen lassen, sondern Studium beginnen und für den Monat Oktober trotzdem noch Gehalt bekommen... Gibt es da denn keine weiteren Bedenken? Würde mich zwar freuen für sie, aber möchte sie da auch möglichst gut beraten, nicht, dass wir nachher die große Überraschung erleben...
26.05.2011 um 13:01 Uhr
Wo ist das Problem? Sie beantragt den Urlaub, wenn der AG ablehnen sollte (was ich nciht glaube), ist der BR in der Mitbestimmung - schau dir bitte den 87er an ;-)
26.05.2011 um 13:12 Uhr
der AG hat rechtlich gesehen genau zwei Möglichkeiten, Urlaub abzulehnen
dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (§ 7 BUrlG)
zur Not setzt man den Urlaub per einstweiliger Verfügung eben durch, wenn der AG unrechtmässiger Weise nicht genehmigen will
Überstunden abbummeln ist aber wieder ein anderes Thema
26.05.2011 um 13:41 Uhr
Mit Urlaub scheint es wohl kein Problem zu geben... Aber was meinst du mit "Überstunden abbummeln ist aber wieder ein anderes Thema"?
26.05.2011 um 14:32 Uhr
käme darauf an, was bei euch zum Thema Überstunden bei euch geregelt ist (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,Betriebsvereinbarung)
normalerweise kann der AN nicht einfach darauf bestehen, "ich nehme jetzt dann und dann überstundenfrei"
zum anderen :
Freizeitausgleich darf zerstückelt werden Der Freizeitausgleich für geleistete Überstunden muss nicht ohne weiteres für volle Tage gewährt werden. Er dient nicht Erholungszwecken, sondern wird zum Ausgleich dafür gewährt, dass der Arbeitnehmer an anderen Tagen bereits Arbeitsleistungen erbracht und nicht bezahlt erhalten hat. Da der Freizeitausgleich kein Erholungsurlaub ist, kann er weitergehend aufgeteilt werden. (BAG, an 17.1.1995, 3 AZR 399/94)
26.05.2011 um 14:35 Uhr
Südmann normalerweise kann der AN nicht einfach darauf bestehen, "ich nehme jetzt dann und dann überstundenfrei" bei uns schon - wofür gibt es Flex Arbeitszeit Konten :-D
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