Hallo,
eine AN möchte zum 31. Oktober kündigen, aber bereits zum 1. Oktober ihr Vollzeitstudium in einer anderen Stadt beginnen. Da sie noch so viele Urlaubstage und Überstunden hat, würde sie sich diese nicht auszahlen lassen, sondern in der Zeit "abbummeln".
Ich (BR) komm in diesem Fall nicht weiter und wollt mal eure Meinung dazu hören!