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Wahlvorstand und Wählerliste

J
JarnoTrulli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.

Bei uns im Betrieb sind bald auserordentliche Betriebsratswahlen. Dürfen die Leute, die im Wahlvorstand sind, sich auf die Vorschlagsliste setzten lassen? und wenn ja, dürfen ie die Stimmen auszählen?

Vielen Dank im vorraus für Eure Antworten

2.406010

Community-Antworten (10)

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DonJohnson

25.05.2011 um 19:41 Uhr

ja und ja.....

R
rkoch

25.05.2011 um 22:31 Uhr

Ich lese hier DIE Vorschlagsliste...

Klingt wie als ob es 100% Sicher ist das nur genau EINE geben wird. Warum stört mich diese Aussage bloß.. GRÜBEL...

D
DonJohnson

25.05.2011 um 22:38 Uhr

weiß nicht, warum stört es dich?

T
Tanzbär

26.05.2011 um 09:00 Uhr

Wenn es keine zweite gibt, gibt es nur eine, und da stehen sie eben mit drauf ...

und wenn ja, dürfen ie die Stimmen auszählen? Nein, sie MÜSSEN sie auszählen. Wie sonst soll es ein Ergebnis geben?

R
rkoch

26.05.2011 um 10:11 Uhr

WENN es keine zweite gibt. Ein großes Wort gelassen ausgesprochen....

D
DonJohnson

26.05.2011 um 10:30 Uhr

rkoch warum ist das so undenkbar? Bei unserer letzten Wahl, gab es auch nur eine Liste. In Betrieben mit recht neuen BR´s ist es doch meistens so, dass keine weitere Liste aufgemacht wird... Klingt seltsam, ist aber aus meiner Erfahrung so...

R
rkoch

26.05.2011 um 11:44 Uhr

Ach weißt Du DJ, wie wir wissen wird in dem Bereich aus Unkenntnis so viel Schindluder getrieben - und da kommt bei derartigen Posts aus denen die pure Unkenntnis spricht einfach die Panik auf.... So a'la: Die eingereichten Listen werden auf eine zusammengeschrieben o.ä.

B
brkepd

26.05.2011 um 11:46 Uhr

@DonJohnson Yeap, kann dir nur zustimmen. Bei unserer ersten Wahl gab es nur eine Liste, aber siehe da bei den letzten Wahlen, gab es fünf!

T
Tanzbär

26.05.2011 um 12:03 Uhr

Die Frage war doch, ob sie auf eine (die) Liste dürfen. Wenn dann noch eine oder sieben oder 24 Listen auftauchen, das ist doch völlig egal. Sie dürfen sich auf die im Moment existierende Liste eintragen lassen, wenn der Listenführer nichts dagegen hat. Wo seht ihr die Probleme? Da sind gar keine!

D
DerAlteHeini

26.05.2011 um 22:40 Uhr

JarnoTrulli Die Stimmenauszählung ist öffentlich, da kann der Misstrauische zusehen.

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