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Bezahlte Freistellung zur Coronaimpfung?

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Radi73
Jan 2022 bearbeitet

Guten Morgen, ich weiß das mich mein Arbeitgeben unbezahlt freiszellen muß, wenn ich einen Termin zur Coronaimpfung habe. Wie aber sieht es aus, wenn der Arbeitgeber sich um diese Termine bemüht hat und für seine Impfwilligen Mitrtbeiter untertägig bei einem Artzt ein Zeitfenster gebucht hat, um diese Impfen zu lassen. Ist dann die Fahr- und Impfzeit zu bezahlen, da es sich ja eigentlich um eine Betrieblicheveranstaltung handelt.

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Community-Antworten (15)

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rtjum

20.01.2022 um 09:37 Uhr

ist genau wie mit einem Arzttermin, wenn der ausserhalb der normalen Arbeitszeit nicht zu bekommen ist, dann bekommt man die Zeit gegen Nachweis (Bestätigung des Arzter) gutgeschrieben

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Relfe

20.01.2022 um 10:19 Uhr

wenn der AG den Termin anbietet, dann legt er auch die Bedingungen fest zu denen er die Termine vergibt. Ist ja ein freiwilliges Angebot und dem AN ist es ebenfalls freigestellt dieses anzunehmen. Wüsste nicht wieso eine Pflicht des AG entstehen sollte das als AZ abzurechnen, ist ja eine andere Ausgangssituation als wenn der AN sich einen Termin beim Arzt besorgt.

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rtjum

20.01.2022 um 10:34 Uhr

@Relfe evtl. wegen CoroanaArbSchV, § 5 Schutzimpfungen (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen.

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Relfe

20.01.2022 um 11:17 Uhr

@rtjum und das beinhaltet dann automatisch eine Pflicht das als AZ zu vergüten?

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DummerHund

20.01.2022 um 11:27 Uhr

@Relfe Ja, oder warst du schon mal in deiner Freizeit beim Betriebsarzt?

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celestro

20.01.2022 um 11:42 Uhr

Ich kann aus der Formulierung nicht erkennen, dass der AG diese Zeit bezahlen muss.

P.S. Der § sagt ja auch nicht, dass Impfungen NUR durch den Betriebsarzt zu ermöglichen sind. ;-)

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Relfe

20.01.2022 um 11:44 Uhr

@Dummerhund stimmt auch wieder, wenn es der Betriebsarzt macht ist es bezahlte AZ. [nicht drüber nachgedacht :-( ]

Stellt sich noch die Frage, ob der TE den Betriebsarzt meint oder wie er schreibt "einen Arzt" Wobei ich vermute, eine AG der sich so bemüht wird wegen der AZ dann keinen "Aufstand" machen

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ganther

20.01.2022 um 12:03 Uhr

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rtjum

20.01.2022 um 12:07 Uhr

ich finde " während der Arbeitszeit" ist da eindeutig. Wenn ich abstempel ist das keine Arbeitszeit.

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celestro

20.01.2022 um 12:46 Uhr

Während der Arbeitszeit ist eindeutig, ja. Aber eben nur eindeutig im Sinne von "der AG muss Dich während der AZ gehen lassen". Nicht im Sinne von "der AG muss das als AZ werten bzw. bezahlen".

P.S. Was ist denn, wenn ich meinen Arzt im Heimatdorf habe? Dann fahre ich 1 Stunde nach Hause, bleibe beim Arzt 30 Minuten und fahre 1 Stunde wieder zur Arbeit. Wieso sollte der AG diese Zeit bezahlen (müssen)?

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rtjum

20.01.2022 um 12:55 Uhr

"P.S. Was ist denn, wenn ich meinen Arzt im Heimatdorf habe? Dann fahre ich 1 Stunde nach Hause, bleibe beim Arzt 30 Minuten und fahre 1 Stunde wieder zur Arbeit. Wieso sollte der AG diese Zeit bezahlen (müssen)?"

darum habe ich ja schon in meiner ersten Antwort geschrieben: "ist genau wie mit einem Arzttermin, wenn der ausserhalb der normalen Arbeitszeit nicht zu bekommen ist, dann bekommt man die Zeit gegen Nachweis (Bestätigung des Arzter) gutgeschrieben"

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celestro

20.01.2022 um 14:35 Uhr

Es geht mir um die generelle Sache ... darüber würde ich mich veräppelt vorkommen (als AG), wenn ein Mitarbeiter käme und mir erzählen wollen würde, der Impftermin sei nur während der Arbeitszeit zu bekommen.

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rtjum

20.01.2022 um 14:48 Uhr

"darüber würde ich mich veräppelt vorkommen" mittlerweile stimme ich Dir da zu, als ich mich impfen lassen durfte bekam ich einen Termin zugewiesen ohne die Möglichkeit irgendwelche Präferenzen angeben zu können. Da wäre das dann genauso gewesen. Aber je nachdem wo man wohnt und arbeitet kann ich mir schon vorstellen dass es immer noch schwierig ist sich, einfach mal so eben, impfen zu lassen.

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DummerHund

20.01.2022 um 16:19 Uhr

@ Relfe Nur hierdrauf bezog sich mein Einwand:

Erstellt am 20.01.2022 um 09:34 Uhr von rtjum @Relfe evtl. wegen CoroanaArbSchV, § 5 Schutzimpfungen (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen. Erstellt am 20.01.2022 um 10:17 Uhr von relfe @rtjum und das beinhaltet dann automatisch eine Pflicht das als AZ zu vergüten?

impft also der Betriebsarzt ist es für mich zu vergüten. Der TE schreibt aber was von Fahrzeit und Impffreiwilligen. Besorgt der AG also wo anders einen Impftermin für diese MA und der Termin liegt außerhalb der Arbeitszeit sehe auch ich in keinster Weise eine Vergütungspflicht.

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Relfe

20.01.2022 um 16:24 Uhr

@dummerhund

das hatte ich auch so verstanden.

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