Hygiene Schnelltest einsetzen!
Hallo, dürfen wir als BR in unseren Betrieben Hygieneschnell Tests einsetzen? Wir haben Beschwerden darüber erhalten das die Toiletten nicht ordentlich suabergemacht werden und möchten dies nun Nachprüfen! Sollte man die GL vorher informieren oder nicht?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
25.05.2011 um 16:28 Uhr
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich empfehlen in einem ersten Schritt mit der Geschäftsleitung über die Beschwerden zu sprechen.
Wenn es offizielle Beschwerden gibt, dann behandelt diese doch nach § 85 und diskutiert das Thema im Betriebsrat. Seit ihr Euch im Betriebsrat einig, dass diese Beschwerden berechtigt sind dann verhandelt mit der Geschäftsleitung über eine Lösung des Problems.
Eine einfache Sichtkontrolle dürfte ja im ersten Moment ausreichen, wenn es entsprechende Verschmutzungen gibt die nicht entfernt wurden.
Also Schritt für Schritt an die Sache:
- Beschwerde im Betriebsrat behandeln
- Beschluss fassen ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht
- Bei einer berechtigten Beschwerde diese an die Geschäftsleitung weiterleiten und gemeinsam über eine Verbesserung beraten.
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