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Corona Schnelltest

M
MarcFlemming
Dez 2020 bearbeitet

Guten Tag liebes Forum

Die positiv getesteten Mitarbeiter nehmen zu.

Der Chef will jetzt schnellstmöglich einen Corona Schnelltest im Betrieb machen lassen.

Der Betriebsrat hat zugestimmt.

Darf ein Mitarbeiter jetzt den Schnelltest verweigern?

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Community-Antworten (16)

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BRHamburg

09.12.2020 um 13:53 Uhr

Die Frage ist ob der Mitarbeiter dann auch bereit wäre die Folgen seiner Weigerung zu übernehmen. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Test übernimmt und es in der Arbeitszeit fällt dürfte es wenige Gründe geben um den Test zu verweigern.

V
Vivaldi

09.12.2020 um 14:07 Uhr

Aber ja, grundsätzlich darf der AN das verweigern! Art.2 GG

M
Moreno

09.12.2020 um 14:12 Uhr

Um was für einen Betrieb handelt es sich denn?

M
MarcFlemming

09.12.2020 um 14:16 Uhr

Es handelt sich um einen Industriebetrieb, Zulieferer für Automobil

D
DummerHund

09.12.2020 um 14:26 Uhr

Einerseits haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Andererseits darf nicht unberechtigt in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingegriffen werden. Die Anordnung eines Schnelltests für den Coronavirus ist immer dann rechtens, wenn Anhaltspunkte bestehen. Diese können sein, dass der Arbeitnehmer sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat und typische Symptome zeigt. In einem solchen Fall müssen auch die anderen Mitarbeiter geschützt. Wahllos dürfen Arbeitgeber jedoch keine Tests durchführen.

M
Moreno

09.12.2020 um 14:26 Uhr

Dann darf ein Arbeitnehmer sich natürlich weigern. Es sei denn es gibt stichhaltige Gründe wie z.b Rückkehr Risikogebiet oder Corona Symptome. Da es sich um Persönlichkeitsrecht handelt hat der BR da nichts zu bestimmen.

E
Erbsenzähler

09.12.2020 um 14:38 Uhr

Hatten das Thema Fieber messen in der letzten ASA-Videokonferenz. Wenn der AN sich weigert und der AG ihn nach Hause schickt muss der AN sich immer wieder arbeitswillig anbieten. Somit setzt der AN den AG in den Annahmeverzug und der muss dann zahlen. Eine Quelle kann ich aber nicht nennen.

R
rtjum

09.12.2020 um 14:57 Uhr

gebe moreno völlig Recht

M
MarcFlemming

09.12.2020 um 17:08 Uhr

Wir sollen auch Temperatur messen und in eine Liste eintragen, da der BR dem jedoch nicht zugestimmt hat, verstößt dies gegen §87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und gegen den Datenschutz ohnehin. Wer nicht misst, der misst hält nicht.

C
Catweazle

09.12.2020 um 18:36 Uhr

Wenn der Arbeitgeber Schnelltests anbietet benötiget er die Zustimmung des BR. Das ändert aber nichts daran, dass die Tests nur auf freiwilliger Basis erfolgen können. Viel spannender ist doch was folgt nach einem positiven Testergebnis?

M
MarcFlemming

09.12.2020 um 18:59 Uhr

Bei positiven Ergebnis Freistellung für 3 Tage. Dann ein richtiger Test, sollte der auch positiv sein, ganz normal Quarantäne.

C
Catweazle

09.12.2020 um 19:06 Uhr

Mir fällt kein Grund ein warum ein Mitarbeiter einen Test verweigern sollte.

D
DummerHund

09.12.2020 um 19:37 Uhr

In Deutschland gibt es viele Verordnungen und Gesetze die auf den Ersten Blick keinen Sinn machen und dennoch gibt es sie.

M
MarcFlemming

09.12.2020 um 19:40 Uhr

Manchmal macht es auf den 2. und 3. Blick kein Sinn macht

D
DummerHund

09.12.2020 um 19:49 Uhr

@MarcFlemming

Stümmt

C
Catweazle

09.12.2020 um 20:11 Uhr

Gesetzte sind aber nicht deshalb sinnlos nur weil sie nicht jeder versteht.

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