Hallo zusammen,
wir sind ein Lebensmittelbetrieb (Fleisch) Da unsere Mitarbeiter besondere Kleidung tragen müssen, hat jeder jeweils einen Spind im Schwarzbereich (= Strassenkleidung) und einen im Weissbereich (=Arbeitskleidung)
nun möchte unser AG wg. Hygiene stichprobenartige Spindkontrollen durchführen. In wie weit darf er das? In wie weit muss der BR involviert sein? Haben wir hier ein MBR?

Vielen Dank schon mal für die Antworten