Spindkontrollen wg. Hygiene - in wie weit muss der BR involviert sein?
Hallo zusammen, wir sind ein Lebensmittelbetrieb (Fleisch) Da unsere Mitarbeiter besondere Kleidung tragen müssen, hat jeder jeweils einen Spind im Schwarzbereich (= Strassenkleidung) und einen im Weissbereich (=Arbeitskleidung) nun möchte unser AG wg. Hygiene stichprobenartige Spindkontrollen durchführen. In wie weit darf er das? In wie weit muss der BR involviert sein? Haben wir hier ein MBR?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Community-Antworten (2)
08.11.2006 um 10:16 Uhr
Hallo Martina, wir sind zwar kein Fleischer Betrieb, aber bei uns gibt es keine Spindkontrollen mehr. Da ich mein BetrVG gerade nicht zu Hand habe, kann ich Dir nur sagen, daß wir es unter "Ordnung des Betriebs" gemacht haben (§87 ?). Es ist der persönliche Bereich des Mitarbeiters und da hat keine Geschäftsführung was zu suchen. Ich würde genau hinterfragen, was wirklich die Absichten sind. Stimmt das mit der Hygiene? Könnte es da wirklich Probleme geben oder ist das nur ein fadenscheiniger Grund? Gruß Karla
08.11.2006 um 10:22 Uhr
Hallo Karla, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Mit der Hygiene ist es bei uns schon was besonderes. Wir haben super strenge Kontrollen. Gestern hatten wir z.B. ein externes Audit und es wurde ein "Schwarz-Spind" ohne Info an BR kontrolliert. Der Grund für diese Kontrollen ist schon die Hygiene - gerade wegen diesen Audits.
Hallo RamsesII die Spinde im Schwarzbereich sollen kontrolliert werden. Weissbereich ist ja ok, da sind ja nur firmeneigene Kleidungsstücke drin.
viele Grüße Martina
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