Erstellt am 25.05.2011 um 07:56 Uhr von kunzundhinz
Grundsätzlich Vertragsfreiheit im Rahmen der Gesetze. Es wäre aber einmal zu prüfen ob hier gegen das Thema "Billigkeit" verstoßen wird.
Doch es geht hier nur darum die Wochenarbeitszeit in einer gewissen Fleibilität selbst zu gestallten.
Merke: Jeder hat den BR den er gewählt hat. Der neue BR kannund sollte ggf. diese BV kündigen und eine neue verhandelt. Dieses wäre durch den BR erzwingbar. Aber bis zu einer neuen Regelung gilt die alte. Also BR anhauen er soll es ändern.
Erstellt am 25.05.2011 um 13:07 Uhr von rkoch
Ob der BR es ändern sollte will ich noch in Frage stellen. dieGuten hat nichts darüber gesagt, wann dieser positive Stand erreicht sein soll. Täglich? Wöchentlich? Monatlich?
Täglich halte ich für Bedenklich da der AN damit beim ersten Arbeitstag grundsätzlich verpflichtet wäre länger zu arbeiten um erstmal auszuschließen das er nicht wegen einiger Minuten zu früh gestempelt bereits ins Minus rutscht. Aber sobald die ersten Plus-Minuten auf dem Konto sind funktioniert dieser Gleitzeitrahmen genau so gut wie jeder andere....
Längere Zeiträume halte ich für unbedenklich, da der AN ja auf jeden Fall Zeit hat einen täglichen negativen Saldo auszugleichen. Und Gleitzeit ist kein Freibrief für kürzer Arbeiten sondern soll dem AN ja nur ermöglichen freier über seine Arbeitszeit zu bestimmen, also an einem Tag kürzer, an einem anderen länger. Im Durchschnitt kommt der AN ohnehin nicht drum herum seine Soll-Arbeitszeit zu erbringen. Die Praxis zeigt eh, das Gleitzeitkonten i.d.R. nur eine Richtung kennen: Nach oben..... Bei uns bewegen sich 70% der Konten dauerhaft im oberen Drittel des Gleitzeitrahmens. Minus gibt es bei nur 3% der AN, und auch dieser Minus-Stand verändert sich nur im +-1h-Bereich. Insofern: Warum soll es nicht auch eine Gleitzeitregelung geben die ein Minus zum Stichtag nicht vorsieht?