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Technische Überwachung (Einsichtnahme)

M
Motoklaus
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma arbeiten die Kollegen an PC`s, die vernetzt sind. Auf dem Surfer befinden sich natürlich viele Daten die nicht heruntergeladen werden dürfen. Seit kurzem wurden die USB-Ports an den Rechnern geöffnet (dadurch laufen sie schneller), wodurch jetzt problemlos Daten heruntergeladen werden könnten. Unser Geschäftsführer möchte eine Software installieren mit der er überprüfen kann, wer an welchem PC welche Datei und wieviel MB heruntergeladen hat. Von mir als Betriebsrat will er jetzt die Zustimmung dazu. Inzwischen sind wir soweit, dass er nur in begründeten Verdachtsfällen und nach Genehmigung des Betriebsrates die Protokolle einsehen darf. Er will die Einsichtnahme aber alleine durchführen. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich bin der Meinung dass Ihm das nur in Beisein des Betriebsrats oder des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Vertrauensperson erlaubt werden sollte. Er ist der Meinung, dass ich dazu kein Recht hätte. Wer hat Recht ? Außerdem will ich natürlich unter allen Umständen vermeiden, dass er auf meine Betriebsratsdaten zugreifen kann.

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Community-Antworten (1)

K
kunzundhinz

25.05.2011 um 10:00 Uhr

Ganz klar, knallharte Mitbestimmung, da hier Leidstungs und Verhaltenskontrolle möglich ist/ erfolgen soll. Also, NEIN sagen und der AG kann ja dann die Einigungsstelle einsetzen. Sollte der GF eoinfach handeln, dann Beschluss und Anwalt beauftragen. Dann erklärt der Arbeitsrichter der GF das BetrVG.

Aber, es ist immer allen AN zu raten nichts zu machen was nicht erlaubt ist. Da betrifft auch unerlaubtes Downladen. Es könnte sondt letztlich den Job kosten.

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