In unserer Firma arbeiten die Kollegen an PC`s, die vernetzt sind. Auf dem Surfer befinden sich natürlich viele Daten die nicht heruntergeladen werden dürfen. Seit kurzem wurden die USB-Ports an den Rechnern geöffnet (dadurch laufen sie schneller), wodurch jetzt problemlos Daten heruntergeladen werden könnten. Unser Geschäftsführer möchte eine Software installieren mit der er überprüfen kann, wer an welchem PC welche Datei und wieviel MB heruntergeladen hat. Von mir als Betriebsrat will er jetzt die Zustimmung dazu. Inzwischen sind wir soweit, dass er nur in begründeten Verdachtsfällen und nach Genehmigung des Betriebsrates die Protokolle einsehen darf. Er will die Einsichtnahme aber alleine durchführen. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich bin der Meinung dass Ihm das nur in Beisein des Betriebsrats oder des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Vertrauensperson erlaubt werden sollte. Er ist der Meinung, dass ich dazu kein Recht hätte. Wer hat Recht ? Außerdem will ich natürlich unter allen Umständen vermeiden, dass er auf meine Betriebsratsdaten zugreifen kann.