Erstellt am 25.05.2011 um 08:00 Uhr von kunzundhinz
Ganz klar, knallharte Mitbestimmung, da hier Leidstungs und Verhaltenskontrolle möglich ist/ erfolgen soll. Also, NEIN sagen und der AG kann ja dann die Einigungsstelle einsetzen. Sollte der GF eoinfach handeln, dann Beschluss und Anwalt beauftragen. Dann erklärt der Arbeitsrichter der GF das BetrVG.
Aber, es ist immer allen AN zu raten nichts zu machen was nicht erlaubt ist. Da betrifft auch unerlaubtes Downladen. Es könnte sondt letztlich den Job kosten.